FAQ Zuschuss | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um FuE-Zuschüsse.

 

Zuschussberatung

Welche Fördermöglichkeiten habe ich konkret?

Dies hängt von Ihren Unternehmensdaten und dem geplanten Projekt (und natürlich den bereitstehenden Förderprogrammen) ab.

Länder, Bund und EU bieten eine Vielzahl verschiedenster öffentlicher Förderprogramme, die sich in ihren jeweiligen Rahmenbedingungen stark unterscheiden. Oft gibt es dabei auch zeitlich befristete thematische Ausschreibungen, die inFrage kommen können.

Kleine und mittelständische Unternehmen, die innerhalb von maximal 3 Jahren eine möglichst marktnahe Technologie entwickeln wollen, können ihren Antrag im themenoffenen Zuschussprogramm Zentrales Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM) platzieren. In diesem Förderprogramm werden sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte gefördert. Aufgrund der relativ schnellen Bewilligungszeit von ca. 3 Monaten sowie den überschaubaren Personalaufwänden (1 – 2 Vollzeitstellen über die gesamte Laufzeit), eignet sich diese Förderung besonders für dringende bzw. aktiv vom Markt geforderte Projekte in Unternehmen bis 500 Mitarbeitenden. Unter Umständen ist auch die Förderung von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigten möglich.

Für ambitionierte Projekte zum Ausbau der Alleinstellungsmerkmale wurde ein Förderprogramm mit verschiedenen Schwerpunkten explizit für KMUs geschaffen: KMU-innovativ. Aufgrund der längeren Antrags- und Bewilligungszeit von ca. 6 – 9 Monaten sowie den höheren Personalaufwänden (2 – 4 Vollzeitstellen über die gesamte Laufzeit) eignen sich diese Projekte besonders für langfristige, strategische Projekte.

Größere Unternehmen, die in den auf KMU zugeschnittenen Förderprogrammen nicht berücksichtigt werden, können spezialisierte Projektförderungen nutzen. Diese werden jedoch meist sehr themenspezifisch und oft nur zeitlich begrenzt ausgeschrieben. Es kann somit 6 – 12 Monate dauern, bis es ein geeignetes Zuschussprogramm gibt. Ferner verlangen die meisten Ausschreibungen Kooperationsprojekte mehrerer Partner. Die Förderung ist dadurch meist nur für langfristige, strategische Entwicklungen geeignet.

Bei hohen Entwicklungsaufwänden lohnt sich die Beantragung der 2020 veröffentlichten neuen Forschungszulage.

Gerne prüfen unsere Förderberater die für Ihr Unternehmen und Forschungsvorhaben zugeschnittenen Fördermöglichkeiten im Rahmen unserer kostenfreien Erstanalyse.

Woher weiß ich, ob die Forschungszulage oder eine andere Fördermöglichkeit für mich günstiger ist?

Es gibt eine Vielzahl an interessanten Fördermöglichkeiten für Ihre FuE-Projekte. Trotz aller Vorteile der neuen Forschungszulage gilt es stets abzuwägen, ob eine Beantragung im Rahmen einer klassischen Projektförderung lukrativer ist.

In den bekannten Zuschussprogrammen können deutlich höhere Zuschussquoten beantragt und oft auch weitere Kostenblöcke, beispielsweise Materialkosten und Unteraufträge, je nach Förderprogramm sogar Investitionen über Abschreibungen, gefördert werden.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Fördermittelberatung kennen wir die verschiedenen Förderprogramme genau und setzen FuE-Zuschüsse und die neue steuerliche FuE-Zulage optimal ein.

Gerne prüfen unsere Förderberater die für Ihr Unternehmen und Forschungsvorhaben zugeschnittenen Fördermöglichkeiten im Rahmen unserer kostenfreien Erstanalyse.

Welche Kosten werden gefördert?

Oft werden Ihre unternehmensinternen Personalkosten bevorzugt gefördert.

Im ZIM-Programm werden beispielsweise projektbezogene Personalkosten mit einem 100 % Zuschlag für alle übrigen projektbezogenen Kosten gefördert.

Im Förderprogramm KMU-innovativ sowie den Projektförderungen werden neben den reinen projektbezogenen Personalkosten auch übrige Kosten für Material und Investitionen sowie Reisekosten berücksichtigt.

Gibt es eine Mindestgröße für Unternehmen, die einen Antrag stellen möchten?

Obwohl in der Förderrichtlinie keine Mindestgröße für ein antragstellendes Unternehmen festgelegt ist, ist ein Förderantrag unserer Erfahrung nach erst ab einer Unternehmensgröße von ca. 5 Beschäftigten sinnvoll.

Die Fördermittel beziehen sich im Wesentlichen auf die im Projekt anfallenden Personalkosten. Da das Tagesgeschäft Ihres Unternehmens parallel zum Förderprojekt sichergestellt sein muss, kann nur ein kleinerer Teil der gesamten Personalkapazität für ein Förderprojekt eingeplant werden. Für sehr kleine Unternehmen lohnt sich daher der Aufwand für die erzielbaren Fördersummen in der Regel nicht.

Wie lange dauert die Antragstellung? Wann kann ich mit dem Projekt starten?

Das hängt grundsätzlich vom konkreten Förderprogramm ab, in dem das Projekt platziert werden soll. Zwischen 4 Wochen und 12 Monaten Vorlaufspanne ist in Förderprogrammen alles möglich.

In Programmen wie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist die Antragsstellung jederzeit möglich. Wird dann auf eigenes Risiko direkt nach der Antragsstellung begonnen, vergehen unter Umständen zwischen erster Antragsbesprechung und Projektstart nur 4 bis 6 Wochen.

In anderen Programmen müssen bestimmte Stichtage beachtet und ein mehrstufiges Antragsverfahren durchlaufen werden. Da in diesen Programmen meist erst nach der Bewilligung begonnen werden kann, entstehen Vorlaufzeiten zwischen 6 und 12 Monaten.

Die Forschungszulage kann auch für bereits begonnene Projekte beantragt werden.

Können die bewilligten Fördermittel während der Projektlaufzeit aufgestockt werden?

Grundsätzlich können bewilligte Fördermittel nicht aufgestockt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Kosten im Projekt untereinander umwidmen zu lassen. Eingeplante Personalkosten können so beispielsweise zugunsten von Aufträgen an externe Dritte reduziert werden.

Eine tatsächliche Erhöhung der bewilligten Fördermittel ist lediglich im ZIM-Programm “Leistungen zur Markteinführung” möglich.

Projektmitarbeitende haben eine Gehaltserhöhung erhalten. Kann diese berücksichtigt werden?

Dies hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gilt das Gehalt zum Zeitpunkt der Antragstellung ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und umsatz- und/oder gewinnabhängige Zuschläge als Berechnungsbasis für die Förderung. Auch andere in unregelmäßiger Höhe oder nicht monatlich gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile können nicht berücksichtigt werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Arbeitgeberanteile zu vermögenswirksamen Leistungen und zur betrieblichen Altersvorsorge werden angerechnet.

Gehaltserhöhungen werden im laufenden ZIM-Projekt nicht berücksichtigt.

In anderen Förderprogrammen (z. B. Projektförderungen des BMBF oder auch der Forschungszulage) werden die tatsächlichen Gehälter und damit auch Gehaltserhöhungen berücksichtigt.

Ein Projektmitarbeitender verlässt das Unternehmen. Was passiert mit den kalkulierten Projektstunden?

In einigen Förderprogrammen, z. B. ZIM, muss der Projektträger grundsätzlich über jegliche Änderungen des Projektteams informiert werden. Sollte ein Mitarbeitender das Team verlassen, so können die für sie/ihn eingeplanten Projektarbeitsstunden von den restlichen Projektmitarbeitenden übernommen werden, sofern entsprechende Qualifikationen vorliegen. Weiterhin ist es möglich, einen oder mehrere neue Mitarbeitende in das Projektteam aufzunehmen.

Im Rahmen unserer Dienstleistung prüfen unsere Project Manager, ob entsprechende Mitteilungen notwendig sind und arbeiten die entsprechenden Änderungsunterlagen für Sie aus.

Wir haben Kurzarbeit angemeldet. Können wir dennoch Arbeitsstunden für Förderprojekte abrechnen?

Ja, trotz Kurzarbeit können die Stunden in laufenden Förderprojekten abgerechnet werden (falls keine 100 % Kurzarbeit vorliegt). Bitte stellen Sie sicher, dass sich die in Förderprojekten abgerechneten Arbeitsstunden nicht mit der Kurzarbeit überschneiden und dass die angefallenen Personalkosten zu diesen Stunden ausschließlich durch Sie als Zuwendungsempfänger finanziert werden (d. h. keine Doppelförderung vorliegt).

Was passiert bei einem vorzeitigen Abbruch eines Forschungsprojektes durch Anmeldung eines Insolvenzverfahrens?

Bei einem vorzeitigen Abbruch eines Forschungsprojektes durch Anmeldung eines Insolvenzverfahrens muss der Projektträger unverzüglich informiert werden. Bis zur Anmeldung des Insolvenzverfahrens können die Kosten im Projekt aber weiterhin abgerechnet werden, wenn eine korrekte Beendigung der Förderung erfolgt.

Wir möchten unser neu entwickeltes Produkt auf den Markt bringen. Gibt es hier spezielle Fördermöglichkeiten?

Ja, das BMWK bietet im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine zusätzliche Förderung von ergänzenden Leistungen zur Markteinführung an. Fördergegenstand sind Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienstleistungen und Messeauftritte. Diese Förderung ist jedoch nur möglich, wenn das Projekt zuvor bereits in ZIM in der FuE-Phase gefördert wurde.

Gerne lassen wir Ihnen bei Interesse weitere Informationen zukommen und beraten Sie individuell.

Kann ich mein Software-Projekt fördern lassen?

Die Forschungsförderung ist grundsätzlich branchenoffen – Softwareentwicklung ist dementsprechend natürlich auch förderbar.

Hier kommt es jedoch auf die Inhalte und die richtige Formulierung an – denn Ihre Entwicklung muss den Stand der Technik im Software-Bereich übertreffen. Im Antrag klar herausgearbeitet werden, in welchen Aspekten Ihre Software-Entwicklung diese Kriterien erfüllt.

Erhöhen Sie Ihre Bewilligungschancen durch die Einbindung von PFIF als Fördermittelberatung. Gerne senden wir Ihnen bei Interesse ein unverbindliches Beratungsangebot zu.

Was versteht man unter verlorenen Zuschüssen?

Als verlorene Zuschüsse werden Subventionen des Staates, die nicht zurückzuzahlen sind, bezeichnet. So entsprechen beispielsweise die Zuschüsse des ZIM-Programms dieser Definition.

Was bedeutet De-minimis-Erklärung bzw. De-minimis-Beihilfe? Fallen die Zuschuss-Programme darunter?

Fördermittel dürfen nicht zu wettbewerbsverzerrenden Wirkungen führen. Dies wird vor allem bei Förderungen befürchtet, die sehr marktnah sind. Sie werden dann in der Richtlinie bzw. Ausschreibung und Bescheid speziell als De-minimis-Beihilfe deklariert. Hier gibt es eine Obergrenze von 200.000 €, die ein Unternehmen innerhalb von 3 Jahren maximal erhalten darf.

Im Allgemeinen sind die FuE-Förderprogramme wie ZIM, KMU-innovativ etc. aber keine De-minimis-Beihilfe.