ZIM DL – Förderung von Leistungen zur Markteinführung | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

ZIM DL – Förderung von Leistungen zur Markteinführung

 

27. Februar 2020
Förderung ZIM-DL

Für bewilligte ZIM-Förderprojekte können Sie zusätzlich Fördermittel für Dienstleitungen zur Markteinführung erhalten.

Im Rahmen der neuen Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM 2020) wurden auch die Förderbedingungen für externe Dienstleistungen zur Unterstützung der Markteinführung überarbeitet. Diese Förderung soll die Markteinführung der neu entwickelten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen erleichtern.

Für Sie besonders spannend sind die Erhöhung der maximal zuwendungsfähigen Kosten um 10.000 € im Vergleich zur alten ZIM-Richtlinie sowie die Anerkennung von projektbezogenen Messeauftritten als förderfähige Leistung. Außerdem wurde die Antragsfrist verlängert: auf bis zu 12 Monate nach Abschluss des ZIM-FuE-Förderprojektes – statt bisher 6 Monate.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengefasst.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Leistungen, die im engen sachlichen und terminlichen Zusammenhang mit einem geförderten ZIM-Projekt stehen. Die Leistungen müssen für die Markteinführung sinnvoll sein und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden. Darunter fallen:

  • Innovationsberatungsdienste
    Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind.
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen
    Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projektes.*

*Achtung: De-minimis relevant.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, deren FuE-Projekte im ZIM bewilligt wurden.

Innovationsberatungsdienste sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen werden jedoch nur für KMU (Unternehmen bis 250 Mitarbeitende) gefördert.

Weitere mittelständische Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeitende) haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der „De-minimis“-Regel (Begrenzung der innerhalb von 3 Jahren bewilligten Fördergelder auf max. 200.000 €), Messeauftritte sowie Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung zu beantragen.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage sind die projektbezogenen Kosten der geförderten Unternehmen für Leistungen Dritter (ohne Umsatzsteuer). Diese Kosten werden bis max. 60.000 € zu 50 % gefördert, d. h. bis zu 30.000 € Förderung.

Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 € pro Antrag.

 

Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren

Die Antragstellung ist nach Bewilligung des FuE-Projektes bis max. 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss möglich.

Förderung Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ZIM
Judith Cudaj

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