Die Wahl der optimalen Förderung für Innovationsprojekte | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Die Wahl der optimalen Förderung für Innovationsprojekte

 

2. September 2022
Foerderung Innovationsprojekte

Die 2020 in Deutschland eingeführte Forschungszulage eröffnet neue Möglichkeit zur Finanzierung Ihrer Entwicklungsarbeiten.

Die steuerliche Förderung gemäß Forschungszulagengesetz (FZulG) stellt eine interessante Erweiterung des bisherigen Förderangebots über nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen von Projektförderungen dar.

 

Doch welche Fördermaßnahme ist die lukrativste für Sie?

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Fördermittelberatung erarbeiten die Förderspezialisten bei PFIF ein optimal auf Ihre Unternehmensstrategie angepasstes Gesamtförderkonzept unter Berücksichtigung aller verfügbarer Förderinstrumente. Nutzen Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten, um sowohl agile als auch strategische, langfristige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben voranzutreiben. Innovationen stärken die Marktposition Ihres Unternehmens und ermöglichen Ihnen kontinuierliches Wachstum.

Das IT-Unternehmen ISG Industrielle Steuerungstechnik GmbH arbeitet seit rund zehn Jahren mit ihrem persönlichen Innovation Consultant Dr. Paul Freyberg zusammen. Dank regelmäßigem, intensivem Austausch und kennt Dr. Freyberg das Unternehmen genau und wählt zielsicher optimal passende Förderausschreibungen aus. Das beeindruckt Denis Pfeifer, den ISG-Projektleiter für Forschung und Vorentwicklung Simulationstechnik: „Obwohl promovierter Naturwissenschaftler, hat sich Paul Freyberg in unsere Thematik reingefuchst und ist Ansprechpartner auf Augenhöhe“.

ISG ist Spezialist für Simulationstechnik – ein entwicklungsintensiver Markt mit zunehmender Geschwindigkeit. Viele marktnahe Entwicklungsprojekte werden mit hohem Personaleinsatz in drei bis neun Monaten durchgeführt. Für eine Beantragung vor Projektstart fehlt oft die Zeit.

Hier kommt die Forschungszulage mit ihren flexibleren Rahmenbedingungen ins Spiel. Die steuerliche Forschungsförderung kann auch rückwirkend für FuE-Vorhaben beantragt werden, die nicht anderweitig gefördert wurden. Mit erfolgreicher Beantragung der Forschungszulage steht dem Stuttgarter Unternehmen aktuell rund eine halbe Million Euro Zulage in Aussicht – wichtige zusätzliche Liquidität zur Zukunftssicherung.

Neben der rückwirkenden Beantragung bietet die Forschungszulage weitere Vorteile:

  • Unbürokratische Beantragung
  • Schnelle Bearbeitungszeiten
  • Vergleichsweise geringe technologische Hürde
  • Rechtsanspruch auf die finanziellen Mittel (nach positiver Begutachtung)
  • Bis zu 4 Mio. € Zulage pro Jahr bei maximaler Kostenausschöpfung

Durch die Forschungszulage bekommen wir auch für kleinere und kurzfristige oder rein innerbetriebliche Projekte ohne Beteiligung von Hochschulen oder von Industriepartnern eine Förderung“, freut sich Pfeifer. Bei langfristigen, strategischen Entwicklungsvorhaben setzt ISG allerdings auf etablierte Projektförderungen. Aktuell wird beispielsweise ein Schulungsprogramm zum Umgang mit einer neuartigen Simulationsplattform (digitaler Zwilling) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Die erfolgreiche Nutzung der Forschungszulage in Kombination mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen ist aktuell Thema in der Fachpresse.

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PFIF spielte eine entscheidende Rolle, indem es EZU mit der Forschungszulage unterstützte. Diese Förderung ermöglicht agilen Unternehmen wie EZU, rückwirkend ab 2020 Fördermittel zu beantragen. Die schnelle und reibungslose Kommunikation und Beantragung von PFIF ermöglichte es EZU, sich vollständig auf die Entwicklung ihrer Projekte zu konzentrieren.

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