Gastbeitrag auf deutsche-startups.de

 

21. September 2022
Forschungszulage Start-up

Speziell die deutsche Gründerszene wurde durch die Corona-Krise nachhaltig erschüttert: Gemäß KfW-Gründungsmonitor wurde 2020 ein historischer Tiefstand der Voll- und Nebenerwerbsgründungen verzeichnet.

Start-ups sind als Zukunftstreiber aus der deutschen Wirtschaft grundsätzlich nicht mehr wegzudenken. Um Pionier_innen die Unternehmensgründung zu erleichtern, benötigt es allerdings bessere Rahmenbedingungen. Selbst eigentlich lukrative Förderprogramme speziell für Start-ups gehen am Bedarf vorbei: Das EXIST-Gründerstipendium oder ähnliche Anschubfinanzierungen sind in der Regel „too little, too short“ – meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die 2020 neu in Deutschland eingeführte steuerliche Förderung (Forschungszulage) bietet zum ersten Mal eine niedrigschwellige Fördermöglichkeit abseits der etablierten Förderlandschaft. Niedrige Anforderungen an die Innovationsprojekte und ein unbürokratischer und schneller Antragsprozess verbinden sich hier mit einer flexiblen Projektgestaltung. So passen plötzlich auch Start-ups in das Förderschema – und in der Regel liegt nach weniger als drei Monaten eine Begutachtung vor.

Bei positiver Bescheinigung durch die zuständige Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) besteht ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel. Damit ist die steuerliche Förderung besonders gut planbar und taugt als Argument in zukünftigen Finanzierungsrunden.

Besonders attraktiv: Auch für ab 2020 durchgeführte Entwicklungsprojekte kann die Zulage rückwirkend beantragt werden. Anteilig gefördert werden in Forschung und Entwicklung entstandene Personalkosten sowie Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte. Für Gesellschafter kann ein Stundenlohn von 40 € angesetzt werden.

Innovationsstarken Unternehmen steht mit der Forschungszulage jährlich bis zu 1 Mio. € zusätzliche Liquidität für die weitere Unternehmensentwicklung zur Verfügung. Die Zulage wird mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt.

Seit Einführung der steuerlichen Förderung haben wir 300 Unternehmen bei der erfolgreichen Erlangung der Forschungszulage begleitet. Gerne unterstützen wir auch Ihr Unternehmen bei der Beantragung der Fördermittel, die Ihnen zustehen. Dabei profitieren Sie von:

  • Maximierung der Zulagenhöhe durch optimale Projektierung und Kostenzuordnung
  • Hohe Bewilligungsquote durch präzise Formulierung der Anträge
  • Prüfungsgerechte Abrechnung dank umfassender Erfahrung in Prozessen und Audits
  • Optimierter Förderumfang durch Berücksichtigung weiterer Förderungen

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstanalyse zur Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten.

 

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