Forschungszulage für Ihr Unternehmenswachstum | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Forschungszulage für Ihr Unternehmenswachstum

 

6. Mai 2022
Forschungszulage strategisch nutzen

Die 2020 eingeführte steuerliche Forschungsförderung eröffnet völlig neue Möglichkeiten, Ihr Unternehmen durch Innovationen langfristig voranzutreiben.

Die Auswahl an öffentlichen Förderprogrammen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist vielfältig und bietet für nahezu jede Branche und jedes Thema die passende Möglichkeit zur Förderung.

Im etablierten Zuschuss-Bereich, beispielsweise im frequentierten Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), müssen die Fördermittel vor Beginn der Arbeiten am jeweiligen Projekt beantragt werden. Für laufende oder bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte gibt es in der Regel keine Fördergelder mehr.

Der vorausschauende Beantragungsprozess mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten erschwert die Einsatzplanung im Unternehmen erheblich.

Häufig wird es erst mit den Fördergeldern möglich, freie Kapazitäten für Innovationsprojekte zu schaffen. Neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen stärken die Marktposition, sichern und schaffen neue Arbeitsplätze und tragen somit erheblich zu weiterem Unternehmenswachstum bei.

 

Sie haben in 2020 und 2021 anspruchsvolle FuE-Projekte durchgeführt, aber die Beantragung unterstützender Fördermittel verpasst?

Die Forschungszulage bietet Unternehmen in Deutschland erstmals die Möglichkeit, rückwirkend Fördergelder für noch nicht anderweitig geförderte Entwicklungsprojekte zu erhalten. Das Konzept dieser steuerlichen Förderung wird in den meisten Ländern seit Jahren erfolgreich zur Stärkung der Innovationskraft ansässiger Unternehmen genutzt. Der in der Vergangenheit für Unternehmen mit Sitz in Deutschland existierende Standortnachteil wurde mit dem Forschungszulagengesetz ausgeglichen.

Pro Unternehmen und Jahr können maximal 4 Mio. € FuE-Kosten abgerechnet werden. Bei einer Förderquote von 25 % steht Ihnen bei voller Ausschöpfung 1 Mio. € Zulage zur Verfügung. Die Forschungszulage wird mit der nächsten Steuerveranlagung verrechnet oder, sofern die Forschungszulage die Steuer übersteigt, als Erstattung direkt ausbezahlt.

Die flexible Beantragung der Forschungszulage – rückwirkend oder im laufenden Entwicklungsprojekt – ermöglicht Ihnen eine optimale strategische Nutzung der Fördergelder. In einem Antrag können mehrere Forschungsvorhaben mit unterschiedlichen Laufzeiten beantragt werden, die mit Erhalt der positiven Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) jährlich beim zuständigen Finanzamt abgerechnet werden können.

Nutzen Sie die zusätzliche Liquidität für die nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens! Ihre Förderexperten bei PFIF unterstützen Sie gerne dabei.

Judith Cudaj

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PFIF spielte eine entscheidende Rolle, indem es EZU mit der Forschungszulage unterstützte. Diese Förderung ermöglicht agilen Unternehmen wie EZU, rückwirkend ab 2020 Fördermittel zu beantragen. Die schnelle und reibungslose Kommunikation und Beantragung von PFIF ermöglichte es EZU, sich vollständig auf die Entwicklung ihrer Projekte zu konzentrieren.

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