Die Forschungszulage steht dem Namen zum Trotz nicht nur forschenden Unternehmen offen. Von der steuerlichen Förderung können alle Unternehmen in Deutschland, die neue oder verbesserte Produkte und Verfahren entwickeln, profitieren. Pro Unternehmen und Jahr ist bei voller Kostenausschöpfung bis zu 1 Million € zusätzliche Liquidität für das weitere Unternehmenswachstum möglich – und das sogar rückwirkend für bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte. Die Zulage wird mit der nächsten fälligen Unternehmenssteuer verrechnet oder ausbezahlt, wenn beispielsweise durch Verlustvorträge keine Steuer fällig ist. Gefördert werden projektbezogene Personalkosten inklusive Arbeitgeberanteilen zur Zukunftssicherung und Entwicklungsunteraufträge an andere Unternehmen oder Forschungseinrichtungen.
Damit stellt die Forschungszulage eine spannende Ergänzung zu bereits etablierten Finanzierungsmöglichkeiten von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten über Zuschüsse oder Finanzierungen dar. In nahezu allen EU-Ländern wird die steuerliche Förderung seit Jahren schon sehr erfolgreich genutzt. Mit Einführung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) im Jahr 2020 wurde der internationale Standortnachteil für Unternehmen mit Sitz in Deutschland endlich ausgeglichen.
Deutschland ist die größte Volkswirtschaft in der EU und die viertgrößte weltweit. Kern dieses Erfolges ist der deutsche Mittelstand, der 61,5 % der Nettowertschöpfung erbringt. Um den Standort Deutschland weiter zu stärken, sind Innovationen in allen Wirtschaftszweigen unabdingbar. Nach Angaben des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sanken die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in 2020 corona-bedingt um 3,6 %. Neuartige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren stärken Unternehmen jedoch für die Zukunft und schaffen wichtige neue Arbeitsplätze. Um die Entwicklungsrisiken kostenseitig zu minimieren, steht innovativen Unternehmen neben der steuerlichen Förderung auch die in Deutschland gut ausgebaute Projektförderung über Zuschüsse zur Verfügung.
Wichtige Vorteile der Forschungszulage sind:
- Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind niedriger als bei etablierten Projektförderungen.
- Der Aufwand zur Beantragung ist deutlich geringer.
- Die Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
- Zur technischen und kostenseitigen Dokumentation können oft interne Prozesse genutzt werden.
- Nach Erhalt der technischen Bescheinigung besteht ein Rechtsanspruch auf die finanziellen Mittel.
Sie möchten die Forschungszulage nutzen?
Gerne prüfen wir im Rahmen unserer kostenfreien Erstanalyse Ihre Projektideen. Mit unserer langjährigen Erfahrung sorgen wir für ein optimales Gesamtförderkonzept Ihrer FuE-Aktivitäten.
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PFIF spielte eine entscheidende Rolle, indem es EZU mit der Forschungszulage unterstützte. Diese Förderung ermöglicht agilen Unternehmen wie EZU, rückwirkend ab 2020 Fördermittel zu beantragen. Die schnelle und reibungslose Kommunikation und Beantragung von PFIF ermöglichte es EZU, sich vollständig auf die Entwicklung ihrer Projekte zu konzentrieren.