Erste Bescheide zur Forschungszulage

 

6. September 2021
Forschungszulage Bescheid

Tolle Neuigkeiten: Die Finanzämter haben an unsere Kunden die ersten Bescheide über die Festsetzung der Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2020 versandt.

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) und der damit verbundene Rechtsanspruch auf die Förderung bereits bescheinigter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit 25% der Personalkosten greift rückwirkend ab dem 01.01.2020. Seither besteht mit dieser Zulage eine sehr attraktive neue Fördermöglichkeit für Forschung und Entwicklung in Unternehmen.

Während die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) als zentrale Anlaufstelle für die Bescheinigung der Förderfähigkeit aus inhaltlicher/technischer Sicht fungiert, wird die finanzielle Bewilligung der Forschungszulage dezentral von den jeweils zuständigen Finanzämtern durchgeführt.

Basis für die Abrechnung ist die vorangegangene Bescheinigung, die automatisch dem Finanzamt gemeldet wird. Die Zulage wird dann von der Steuerschuld des Unternehmens abgezogen bzw. – bei geringer Steuerlast – ausbezahlt und daher oft als steuerliche Förderung bezeichnet.

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bearbeitung der Anträge durch die Finanzämter noch sehr unterschiedlich erfolgt, da keine Erfahrungen mit der neuen Zulage vorliegen. Während einige Anträge in einem direkten Bescheid auf Forschungszulage resultieren, erfolgt in anderen Fällen eine sofortige Überprüfung der Angaben im Antrag nebst Rückfragen.

Trotz des beleglosen Antragverfahrens empfehlen wir deshalb, eine sorgfältige Dokumentation des Vorhabens vorzunehmen, um auf Rückfragen oder Audits des Finanzamts schnell reagieren zu können.

Pro Wirtschaftsjahr dürfen Sie als Antragsteller lediglich einen Antrag auf Forschungszulage stellen, in dem alle bescheinigten FuE-Vorhaben abgerechnet werden. Sollten Sie bereits einen Antrag auf finanzielle Abrechnung der Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt gestellt haben und später eine weitere Bescheinigung für ein FuE-Vorhaben erhalten, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie dabei, das offene Vorhaben trotzdem noch abzurechnen.

Matthias Moser

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