Innovationen zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schienen werden im Rahmen dieser neuen Ausschreibung durch öffentliche Fördermittel finanziell unterstützt.
Zur Steigerung der Logistikfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele spielt der Schienengüterverkehr eine erhebliche Rolle.
Der Marktanteil der Schiene am gesamten Güterverkehr in Deutschland soll künftig deutlich ansteigen, was nur durch technologische Innovationen möglich ist. An dieser Stelle setzt die aktuelle Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an.
Was wird gefördert?
Innovative Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs sollen zeitnah zur Anwendungsreife gebracht werden. Gefördert werden Innovationen in den Bereichen
- Digitalisierung
- Automatisierung und
- Schienenfahrzeugtechnik im Rahmen von Testfeldern, Piloten und Demonstratoren zu deren Erprobung sowie
- die Markteinführung dieser Technologien.
Neben der Förderung innovativer Produkte und Komponenten sowie mit den konkreten Vorhaben verbundenen Technologieanpassungen umfasst die Förderung auch Organisations- und Prozessinnovationen sowie systemseitige Innovationen.
Die Förderung unterstützt ebenso Innovationen, die eine Interaktion zwischen Schienengüterverkehr und Infrastruktur betreffen oder die eine verbesserte Integration des Schienengüterverkehrs in Logistikketten ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben von folgenden Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- Verbände und juristische Personen des Privatrechts
Die Antragstellung durch nicht bundeseigene Eisenbahnen und Start-Ups wird ausdrücklich begrüßt.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge, die für
- große Unternehmen mit bis zu 50 %,
- mittlere Unternehmen bis zu 60 % und
- kleine Unternehmen bis zu 70 %
gefördert werden.
Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von maximal 15 Seiten eingereicht wird.
Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

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