ZIM – Förderung externer Leistungen zur Markteinführung

 

29. April 2020
Förderung Markteinführung ZIM

Sie planen in einem ZIM-Förderprojekt Patentanmeldungen, wollen externe Unterstützung bei der Markteinführung nutzen oder an Messen teilnehmen?

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird nicht nur die Forschung und Entwicklung innovativer Verfahren und Produkte gefördert, auch die Inanspruchnahme externer innovationsunterstützender Dienst- und Beratungsleistungen wird finanziell bezuschusst.

Diese „DL-Förderung“ können Sie ergänzend zu Ihrem ZIM-Projekt flexibel beantragen – entwicklungsbegleitend nach Bewilligung des korrespondierenden ZIM-Projektes aber auch bis zu 12 Monate nach erfolgreichem Projektabschluss. Das gilt sogar für Projekte, die im Rahmen der „alten“ ZIM-Richtlinie 2015 bewilligt wurden.

Die förderfähigen Dienstleistungen umfassen für KMU (bis 250 Mitarbeitende) unter anderem Patentanmeldungen, Messeauftritte, Marktforschung sowie technische und betriebswirtschaftliche Beratung, z. B. zu Gütezeichen und Zertifizierungen.

Weitere mittelständische Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeitende) haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der „De-minimis“-Regel (Begrenzung der innerhalb von 3 Jahren bewilligten Fördergelder auf max. 200.000 €), Fördermittel für Messeauftritte sowie Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung zu erhalten.

 

Was sollte bei der Auswahl und Beantragung der Leistungen sollten beachtet werden?

Die Leistungen

  • müssen eindeutig dem Projekt zugeordnet werden können und der Entwicklung oder Markteinführung dienen,
  • müssen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden,
  • dürfen noch nicht beauftragt worden sein.

 

Neu seit 2020: Die maximale Fördersumme wurde um 10.000 € auf 60.000 € (ohne Umsatzsteuer) erhöht. Bei einem Fördersatz von 50 % entspricht dies einer maximalen Förderung von 30.000 € für Sie.

 

Sie möchten externe Leistungen zur Marktforschung beantragen?

Beachten Sie unsere Tipps zur Einholung von Angeboten:

  • Der Bezug zum korrespondierenden ZIM-Projekt muss klar erkennbar sein (beispielsweise durch Nennung des Projekttitels und Förderkennzeichens).
  • Achten Sie auf den korrekten formalen Aufbau des Angebots (Angabe einer Rechnungsnummer, ausgewiesene MwSt., Angabe einer Steuernummer etc.).
  • Die angebotenen Leistungen müssen klar definiert, aufgegliedert und jeweils mit Aufwand und Kosten hinterlegt sein.
  • Achtung, bei einer Auftragshöhe > 10.000 € sind drei Vergleichsangebote vorzulegen!

 

Matthias Moser

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