Das Wachstumschancengesetz: Deutschlands Antwort auf globale Herausforderungen | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Das Wachstumschancengesetz: Deutschlands Antwort auf globale Herausforderungen

22. August 2023
Förderung KMU-innovativ

Das geplante Wachstumschancengesetz und seine Ziele

Der kürzlich veröffentlichte und aktuell politisch diskutierte Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz eröffnet Unternehmen, die in Deutschland Forschung und Entwicklung betreiben, neue zukunftsweisende Perspektiven. Mit 50 geplanten steuerpolitischen Maßnahmen setzt das Gesetz ein klares Zeichen für die Stärkung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext.

Im Kern fußt das Wachstumschancengesetz auf drei Säulen

  • Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungsförderung.
  • Eine für die Unternehmen günstigere Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen.
  • Prämie für Firmen, die in klimafreundliche Technologien investieren wollen.

 

Zeit-Horizont: Im Idealfall tritt das Gesetz bereits Anfang 2024 in Kraft.

 

Dreifache Forschungszulage

Eine der wichtigsten Änderungen für innovative Unternehmen sind die Anpassungen der steuerlichen FuE-Förderung. Die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage soll von 4 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro verdreifacht werden. Somit wird die 25 %ige Zulage von 1 Mio. Euro auf max. 3 Mio. Euro pro Unternehmen und Jahr erhöht. Zudem sollen mit der Erhöhung des Kostenrahmens neben Personalkosten auch Beschaffungs- und Produktionskosten für Investitionen gefördert werden. Dies ist eine bedeutende Erhöhung, die es Unternehmen ermöglicht, mehr in F&E zu investieren und ihre Innovationsfähigkeit zu stärken.

 

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen

Das Wachstumschancengesetz soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter verbessern. Beispiele für konkrete Maßnahmen sind die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs und die Erhöhung der Attraktivität der Körperschaftsbesteuerung. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Geschäftsklima in Deutschland attraktiver zu gestalten und Unternehmen zu ermutigen, mehr in F&E zu investieren.

 

Investitionsprämie: Finanzieller Anreiz für grüne Technologien

Bei der Reduzierung der Steuerlast für Unternehmen liegt ein Schwerpunkt auf der Berücksichtigung von Investitionen. Eine neuartige Investitionsprämie fungiert als finanzieller Impuls, um gezielt in grüne Technologien zu investieren. Mit einer attraktiven Förderquote von 15 % der Investitionssumme positioniert sich diese Prämie als lukrativer Anreiz für Investitionen bis zu einem Volumen von 30 Mio. Euro. Dabei entspricht die Förderfähigkeit den Kriterien der bereits eingeführten Forschungszulage, sodass Unternehmen, die sowohl nach KStG als auch EStG steuerpflichtig sind, davon profitieren können. Selbst Betriebe, die keinen Gewinn erzielen, können durch Steuererstattungen von dieser Zulage profitieren. Im Fokus stehen Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter mit dem Ziel, die Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen zu steigern. Diese sollten zudem integraler Bestandteil eines Energiesparplans oder eines unternehmensinternen Energiemanagements sein.

 

Vorteile der Beratung für unsere Kunden

Die Zusammenarbeit mit PFIF bietet mehrere Vorteile für Start-ups, KMUs und große Unternehmen mit FuE-Abteilungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem neuen Wachstumschancengesetz.

  • Durch eine optimale Projektierung der förderfähigen Vorhaben und Kosten entfaltet unsere Dienstleistung für Start-ups Nutzen durch mehr Liquidität aufgrund höherer Förderbeträge.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können durch PFIF stärker bei der Förderung von Wachstums- und Transformationsprozessen unterstützt werden: Die Neuerungen der Förderung können optimal genutzt werden und ermöglichen nun, dass sowohl Investitionen als auch Anschaffungen in den Kreis der Förderfähigkeit rücken. Mit der tiefgreifenden Expertise von PFIF an Ihrer Seite können KMUs die Neuerungen effizient navigieren und sämtliche Chancen optimal nutzen.
  • Große Unternehmen profitieren in besonderem Umfang von der verdreifachten Förderung für Innovation. Während bislang bei der Berücksichtigung von förderfähigen Kosten bei 4 Mio. Euro p. a. „Schluss war“, können zukünftig bis zu 12 Mio. Euro von der attraktiven Förderquote i. H. v. 25 % profitieren. Dies führt zu einem möglichen Förderbetrag von bis zu 3 Mio. Euro jährlich. Mit diesen bedeutenden Veränderungen gehen eine mögliche Stärkung und Sicherung des FuE-Standortes Deutschland einher.

 

Ihre Vorteile mit PFIF

Gemäß des ganzheitlichen Beratungsansatzes von PFIF wird eine optimale Nutzung der Förderinstrumente aus Zulagen und Zuschüssen sichergestellt. Mit dem neuen Gesetzesentwurf entsteht ein immenser Mehrwert für innovative Unternehmen. In Zusammenarbeit mit PFIF können bisher nicht geförderte Innovationen berücksichtigt werden und so zusätzliche Liquidität erschlossen werden. Zusätzlich sorgt PFIF für Prüfungssicherheit und vermeidet die Gefahr späterer Rückforderungen.

Judith Cudaj

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