Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) werden gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg gefördert.
Übergeordnetes Ziel der Fördermaßnahme ist die Stärkung der Innovationskraft und somit des Unternehmenswachstums. So können nachhaltig Arbeitsplätze im Land gesichert und neu geschaffen werden.
Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen mit dem Zweck der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Dienstleistungen und Produkte.
Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess.
Wer wird gefördert?
Innovative KMU mit weniger als 100 Mitarbeitenden im ländlichen Raum in Baden-Württemberg (gemäß Landesentwicklungsplan 2002).
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden beträgt der Zuschuss auf die förderfähigen Kosten 20 %, für mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten 10 %.
Die maximal mögliche Fördersumme beträgt in der Regel 400.000 € pro Projekt. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Fördersumme auf max. 500.000 € erhöht werden.
Zum Ablauf
Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde.
Anträge können fortlaufend gestellt werden, die Projektauswahl findet jährlich zum 28. Februar bzw. 31. August statt.

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