Neues Förderprogramm „Batterie 2020 Transfer“

 

6. Oktober 2020
Förderung Batterie 2020

Aktuell wird die Erforschung innovativer Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen gefördert.

Moderne und leistungsfähige Batterien haben vielfältige Einsatzbereiche und bilden den Kern vielfältiger Lösungsansätze im Bereich der großen gesellschaftlichen Herausforderungen

  • Klimaschutz
  • Mobilität
  • Energieversorgung.

Daher unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen seines „Dachkonzepts Forschungsfabrik Batterie“ von der Grundlagenforschung im Bereich Batteriezellen bis hin zur Industrialisierung.

 

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Bekanntmachung werden Verbundprojekte gefördert, deren Ziel die Erbringung eines Machbarkeitsnachweises oder die Realisierung eines Demonstrators auf dem Weg von der Laboranwendung hin zu einer Marktanwendung ist. Sowohl industriegeführte Projekte, die aus den Kompetenzclustern „Batterie“ heraus initiiert werden, als auch Forschungsverbünde zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit dem Ziel des Technologietransfers als auch Verbundvorhaben im Rahmen von Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern können initiiert werden.

Dabei können alle Stufen der Wertschöpfungskette von der Materialentwicklung bis zur Batteriezellproduktion adressiert werden oder Betrachtungen auf Modul- oder Systemebene fokussiert werden. Projekte, die auf einem innovativen Batteriedesign basieren, werden bevorzugt. Die Realisierung von Projekten im Kontext einer Kreislaufwirtschaft ist ausdrücklich erwünscht.

Jedes Projekt soll einem der nachfolgenden Schwerpunkte zugeordnet werden können:

  • Lithium-Ionen-Systeme (auch Festkörperbatterien) mit Interkalationselektrode.
  • Alternative Batteriesysteme, Speziell Metall-X-Systeme; aber auch weitere Systeme mit hohem Innovationsgrad.
  • Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe und Batteriematerialrecycling, speziell Prozesse und Verfahren, Rohstoff-Rückgewinnung und Verwertung zurückgewonnener Sekundärrohstoffe.
  • Innovative Fertigungsprozesse, Innovative Produktionsmittel für die Wertschöpfungskette Batterie, speziell die Neu- oder Weiterentwicklung flexibler Produktionssysteme im Hinblick auf zu verwendende Materialien, Zellformate und Produktionskapazität.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Gefördert werden weiterhin industriegeführte Verbundprojekte. In den Themenschwerpunkten „Alternative Batteriesysteme“ und „Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe und Batteriematerialrecycling“ sind auch Wissenschaftsverbünde willkommen. Dies gilt auch für internationale Verbundvorhaben.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 50 % gefördert.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 15 Seiten eingereicht wird.

Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Der nächste Termine zur Vorlage von Projektskizzen ist der 01.11.2022.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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