Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

 

17. Juli 2020
Förderung Digital jetzt

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können in Deutschland aktuell Fördermittel zur Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen erhalten.

Die Digitalisierung von Unternehmens- und Produktionsprozessen ist von besonderer Wichtigkeit, um die Marktpräsenz und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zukunftsfest abzusichern. Für kleine und mittlere Unternehmen ist dieser Veränderungsprozess mit besonderen Herausforderungen verbunden.

Die im Rahmen der Investitionsförderung gewährten Zuschüsse erleichtern die notwendigen Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Im Rahmen zweier Module können Zuschüsse für Investitionen zur Digitalisierung beantragt werden. Passend zur unternehmensinternen Planung kann wahlweise nur eines der Module oder auch beide in Anspruch genommen werden. Werden beide Module beantragt, können sich diese inhaltlich unterscheiden.

  • Modul 1: Investitionen in Hard- und Software zur Verbesserung der internen und externen Vernetzung
    • mind. beantragte Fördersumme – auch in Kombination mit Modul 2 – von 17.000 €

 

  • Modul 2: Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitenden hinsichtlich Digitalisierung
    • mind. beantragte Fördersumme – auch ohne Beantragung von Modul 1 – von 3.000 €

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 499 Beschäftigten (einschließlich Handwerk sowie freie Berufe)

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Investitions- und Auftragskosten, die je nach individuellen Gegebenheiten (Unternehmensgröße, Standort etc.) mit bis zu 70 % gefördert werden.

  • Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitenden – 50 % (zzgl. möglicher Boni)
  • Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitenden – 45 % (zzgl. möglicher Boni)
  • Unternehmen bis zu 499 Mitarbeitenden – 40 % (zzgl. möglicher Boni)
  • Maximale Förderhöhe 50.000 € (Einzelprojekt)
  • Maximale Förderhöhe 100.000 € (in einem Wertschöpfungsnetzwerk)
  • Minimale Fördersumme 17.000 € (3.000 € für reine Qualifizierungsmaßnahmen)

* ggf. bezogen auf Unternehmensverbund

Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren

Es handelt sich um ein einstufiges Bewerbungsverfahren, bei dem eine elektronische Antragstellung erfolgt. Voraussetzung ist die Erstellung eines Digitalisierungsplans.

Die Zuweisung der Antragskontingente erfolgt in einem monatlichen Losverfahren. Nach positiver Bewertung und der Förderzusage erfolgt die unternehmensinterne Umsetzung. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt zum Projektende nach Einreichung eines Verwendungsnachweises inklusive Abschlussbericht.

Anträge können zu fixen monatlichen Stichtagen eingereicht werden.

 

Judith Cudaj

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