Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unterstützt Forschungs- und Innovationsvorhaben in Baden-Württemberg mit bis zu 5 Mio. € pro Projekt.
Die Förderung ist branchenoffen. Neben technischen Vorhaben, die auf innovative Produkte abzielen, werden auch Vorhaben nicht technischer Art (Neuartige Dienstleistungen und Geschäftsmodelle) gefördert.
Ziel ist es, die Innovationskraft der in Baden-Württemberg ansässigen Unternehmen zu stärken und die Unternehmen somit international wettbewerbsfähig zu halten.
Was wird gefördert?
Gegenstand sind FuE-Arbeiten in Baden-Württemberg zu innovativen Produkten, Prozessinnovationen oder neuen (datenbasierten) Dienstleistungen und Geschäftsmodellen. Die Projektergebnisse sollen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen, neue Marktsegmente eröffnen und die Produktivität erhöhen.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben zzgl. Gemeinkostenpauschale sowie Fremdleistungen. Im Fall von Forschungseinrichtungen kommen außerdem Sach- und Reisekosten hinzu.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen.
- Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundvorhaben.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Die Förderquote beträgt je nach Einstufung der Arbeiten und Unternehmensgröße bis zu 70 % der Vorhabenkosten, bei Verbundvorhaben bis zu 80 %.
Forschungseinrichtungen werden in Verbundvorhaben mit bis zu 100 % gefördert.
Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren
Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem ein Antrag im Umfang von ca. 10 – 30 Seiten eingereicht wird. Eine kurze Bearbeitungsdauer wird in Aussicht gestellt.
Anträge können bis zum 31.12.2021 vorgelegt werden.

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