Förderung von Innovationsberatungsleistungen (go-inno)

 

9. Dezember 2020
Förderung go-inno

Für den Aufbau von Innovationsmanagement sowie die Erstellung detaillierter Projektkonzepte können im Rahmen des Programms go-Inno Beratungsleistungen mit 50 % bezuschusst werden.

Speziell kleine Unternehmen (KMU < 100 Mitarbeitende) benötigen oft zur Vorbereitung von Produkt- und Verfahrensentwicklungen die Unterstützung erfahrener Consultants. Die nachgefragten Leistungen reichen von der technischen Planung, über die optimale Finanzierung unter Nutzung bestehender Förderprogramme bis zur Bewertung des Standes der Technik und der Vermarktungsaussichten in neuen Märkten.

Das Förderprogramm „go-inno“ unterstützt derartige Beratungen in zwei aufeinander aufbauenden Leistungsstufen – einer Erstberatung in Form der Potenzialanalyse sowie einer weiterführenden Beratung für die Erstellung eines Realisierungskonzepts. Seit 01.01.2021 sind dabei auch ausdrücklich Kreativworkshops zur Konkretisierung von Projektansätzen sowie der Aufbau eines Innovationsmanagements förderfähig.

Zuschuss zur Beratung bei der Vorbereitung und Realisierung von Innovationsprojekten

Leistungsstufe 1: Erstberatung / Potenzialanalyse

  • Erstellung eines Stärken-/Schwächenprofils des Unternehmens
  • Ermittlung des relevanten Standes der Technik und Abgrenzung zu diesem
  • Erfassung des Marktpotenzials und Bewertung der Marktfähigkeit
  • Kapazitätsplanung: Erstellung von Arbeits-, Zeit- und Kostenplänen
  • Ermittlung potenzieller Forschungspartner
  • Erstellung eines Finanzierungsplans
    • Zuschüsse / Fördermittel
    • Darlehen / Eigenmittel
    • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Erstellung eines Vermarktungsplans
  • Technische/ wirtschaftliche Risikobetrachtung der Innovationsumsetzung
  • Abwägung der Durchführbarkeit des Forschungsprojektes
  • Nach der Erstberatung kann ein Realisierungskonzept angeschlossen werden.

 

Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept (vor dem Projekt)

  • Technologiebewertung
  • Thematische Abstimmung mit geeigneten externen Technologiegebern
  • Ausweitung der Kapazitätsplanung um externe Partner / Technologiegeber
  • Kreativworkshops
  • Aufbau des Innovationsmanagements
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Formung eines Konsortiums
  • Abstimmung mit Ministerien und Projektträgern zur Förderfähigkeit in öffentlichen Förderprogrammen und zur Finanzierung des Projektes
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften

Wer wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich kleine KMU:

  • bis 100 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 20 Mio. € (im Jahr vor der Beauftragung)

 

Wie wird gefördert?

Leistungsstufe 1: Erstberatung / Potenzialanalyse

  • gefördert werden max. 8 Beratertage mit max. 1.100 €/Tag zzgl. max. 2 externe Beratungstage (optional).

 

Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept (vor dem Projekt)

  • gefördert werden max. 20 Beratungstage mit max. 1.100 €/Tag zzgl. max. 5 externe Beratungstage (optional)

 

Der Zuschuss beträgt 50 % auf die Beratertage.

 

Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

 

PFIF ist autorisiertes „go-innovativ“ Innovationsberatungs-Unternehmen

PFIF ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) autorisiertes Beratungsunternehmen im Rahmen der „go-innovativ“ Förderung.

autorisiertes Beratungsunternehmen
Matthias Moser

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