Ziel des GRW-Förderprogramms ist die Unterstützung gewerblicher Investitionen in strukturschwachen Regionen zum Ausgleich regionaler wirtschaftlicher Differenzen.
Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – kurz GRW – stellt die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Verfügung, mit dem gewerbliche Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen gefördert werden. Ziel des Programmes ist es, in strukturschwachen Regionen den überregionalen Absatz von Waren und Dienstleistungen auszubauen und so langfristig neue Einkommensquellen und dauerhafte Arbeitsplätze zu sichern oder schaffen. Unternehmen sollen so motiviert werden, in diesen Regionen zu investieren.
Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen, Lohnkostenzuschüssen oder Zinsverbilligungen. Das Unternehmen bzw. die Betriebsstätte, in der die Förderung in Anspruch genommen wird, muss in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet liegen.
In C-Gebieten (gelb/orange hinterlegt) können Unternehmen je nach Firmengröße 10 – 30 % Förderung erhalten.
In D-Fördergebieten (grün hinterlegt) können nur Unternehmen bis max. 250 Mitarbeitenden bis zu 20 % Förderung erhalten.
Ende Juni 2021 wurde eine Erweiterung der Fördergebiete für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 beschlossen.
Das neue GRW-Fördergebiet beschränkt sich nicht mehr nur ausschließlich auf die neuen Bundesländern, ab 2022 werden auch Regionen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gefördert.

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