Das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Folgen soll die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft stärken. Ein Bestandteil ist die Verdopplung der Forschungszulage.
Mit dem Forschungszulagengesetz haben innovative Unternehmen die Möglichkeit – zusätzlich bzw. ergänzend zu bisher üblichen Zuschüssen – ihre Kosten für Forschung und Entwicklung zu entlasten.
Sie erhalten dazu eine steuerliche Zulage auf Personalkosten der angestellten Mitarbeitenden, die förderfähige FuE-Arbeiten durchführen, und FuE-Aufträge an Forschungseinrichtungen. Die Zulage stärkt die Liquidität Ihres Unternehmens entweder durch eine Reduzierung der Steuerzahlungen oder eine Auszahlung aus dem Steueraufkommen, falls in einem Jahr keine Steuern gezahlt werden.
Dies kann gerade im aktuellen Jahr aufgrund der Folgen der Corona-Krise bei vielen Unternehmen der Fall sein, zusätzlich aber auch bei Start-ups oder Unternehmen in der Investitionsphase.
Die steuerliche FuE-Förderung ist daher ein Mittel, um trotz Krise die Forschung und Entwicklung im Unternehmen aufrechtzuerhalten oder sogar zu stärken und noch innovativer zu sein. So können leichter neue Produkte und Verfahren bzw. Dienstleistungen entwickelt werden, die Alleinstellungsmerkmale haben und damit die Wettbewerbsfähigkeit für die Zeit nach der Krise oder den Weg aus der Krise stärken.
Verdopplung der Kostenobergrenze
Bisher betrug die Höchstgrenze der FuE-Zulage laut Gesetz 2 Mio. € pro Jahr und Unternehmen. 25 % davon werden als Zulage im nächsten Jahr liquiditätswirksam – somit maximal 500.000 € pro Jahr. Diese Höchstgrenze wurde nun im Zukunftspaket des Konjunkturpakets bis 2025 auf jeweils 4 Mio. € Kosten erhöht, sodass die Zulage auf max. 1 Mio. € pro Jahr steigt.
Zugute kommt diese Erhöhung natürlich vor allem größeren Unternehmen mit personalstarken FuE-Abteilungen, da in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) derart hohe Kosten für Forschung und Entwicklung eher selten sind.
Es bleibt deshalb spannend, wie KMU im Rahmen des Konjunkturpakets in Innovationsprojekten unterstützt werden. Eine Aufstockung des Förderprogramms ZIM, dem zentralen Innovationsprogramm des Mittelstands – das gerade neu gestartet wurde (und unabhängig von Corona schon stark ausgelastet ist) – vermisst man im Maßnahmenkatalog jedenfalls, obwohl es ein wesentlicher Baustein des erfolgreichen Konjunkturpakets während der Finanzkrise 2008 und 2009 war.

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