Zukunftsinvestitionen in Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie

 

17. Februar 2022
Förderung Fahrzeugtechnologien

Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien sind unabdingbar für die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Die aktuellen Entwicklungen im Klimaschutz, in der Digitalisierung und in der Energieeffizienz stellen die Fahrzeugindustrie vor große technische Herausforderungen.

Im Rahmenprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unterstützt, um Fahrzeuge, Verkehr und Mobilität zukunftssicher zu gestalten.

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets Ziffer 35c wurden die Förderrichtlinie und die Rahmenbedingungen angepasst. Die wichtigsten Details haben wir kurz für Sie zusammengefasst.

 

Was wird gefördert?

Es werden anwendungsnahe, technologische Innovationen gefördert, die den Themen

  • „automatisiertes Fahren“ und
  • „Innovative Fahrzeuge“

zuzuordnen sind. Die Themenbereiche sind dabei ausdrücklich nicht nur auf den Straßenverkehr festgelegt, sondern fokussieren auf die Dekarbonisierung des gesamten bodengebundenen Verkehrs.

Als dritter Schwerpunkt werden die „Systemtechnologien“ angesprochen. Darunter fallen Lösungen für neue Wertschöpfungsprozesse und digitale Transformation, Mobilität und Verkehr sowie Produktion und Logistik.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 80 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 90 % gefördert. Eine Vollförderung der projektbezogenen Institutskosten ist nur in begründeten Ausnahmefällen geplant.

Es wird empfohlen, Wissenschaftseinrichtungen im Unterauftrag am Projekt zu beteiligen und nicht als eigenständigen Partner.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 15 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Termine zur Vorlage von Projektskizzen sind der 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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