Im Förderprogramm WIPANO wird die Absicherung innovativer Entwicklungsergebnisse durch die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten gefördert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Durchführung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Auch der nachfolgende Wissens- und Technologietransfer zur Verwertung der Projektergebnisse kann gefördert werden.
Was wird gefördert?
Der Prozess einer Schutzrechtsanmeldung besteht aus mehreren Phasen:
- von der Prüfung der Idee auf Schutzrechtsfähigkeit
- über die Schutzrechtsanmeldung durch Patentanwälte
- bis hin zur Verwertung der Ergebnisse, beispielsweise über Lizenzen.
Gefördert werden die in diesen Phasen anfallenden Leistungspakete, die durch qualifizierte externe Dienstleister wie zum Beispiel Patentanwälte erbracht werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Voraussetzung ist, dass erstmals eine Schutzrechtsanmeldung erfolgt oder die letzte Anmeldung mindestens 3 Jahren zurückliegt.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für die Förderung an KMU sind die zuwendungsfähigen Kosten für Dienstleister in den einzelnen Phasen der Patentanmeldung.
Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren
Es handelt sich um ein einstufiges Bewerbungsverfahren, bei dem der Antrag online eingereicht wird.
Anträge können ab sofort erstellt und eingereicht werden.


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