Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert gemäß ihrem Leitbild innovative, modellhafte und lösungsorientierte FuE-Vorhaben zum Schutz der Umwelt.
Viele der aktuellen Umweltprobleme resultieren aus nicht nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweisen unserer Gesellschaft. An dieser Stelle setzt die Fördermaßnahme der Deutschen Bundesstiftung Umwelt an.
Mit innovativen Lösungsansätzen sollen im Sinne der Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Ressourcenschonung und Emissionsreduktion bewältigt werden.
Das Förderangebot umfasst zwölf interdisziplinär konzipierte Förderthemen sowie eine themenoffene Förderung. Die Förderschwerpunkte werden dabei kontinuierlich an die sich stetig verändernden Anforderungen des Umweltschutzes angepasst.
Was wird gefördert?
Neben einer themenoffenen Förderung werden zwölf interdisziplinär konzipierte Förderschwerpunkte adressiert. Ziel der Fördermaßnahme ist stets die Erforschung neuartiger Lösungsansätze zum nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz.
1. Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
2. Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
3. Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
4. Klima- und ressourcenschonendes Bauen
5. Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
6. Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
7. Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
8. Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
9. Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
10. Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
11. Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
12. Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Im Sinne der Mittelstandspriorität werden FuE-Aktivitäten von KMU bevorzugt gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.
Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von ca. 10 Seiten eingereicht wird.
Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Projektskizzen können ohne konkreten Stichtag jederzeit eingereicht werden.


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