Ziel der aktuellen Fördermaßnahme zur „Seriellen Sanierung“ ist die Entwicklung von Verfahren und Produkten für die energetische Sanierung von Gebäuden.
Die Bundesregierung verfolgt das Klimaschutzziel, den Gebäudebestand bis 2050 energetisch zu sanieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Entwicklung innovativer Systeme wie Fassaden- und Dachelemente sowie damit verbundener Anlagentechnik notwendig. Im Rahmen der aktuellen Bundesförderung werden Forschungs- und Entwicklungsleistungen in diesem Bereich finanziell unterstützt.
Auch neue Verfahren der Digitalisierung, die eine Effizienzsteigerung sowie Skaleneffekte in der Sanierung ermöglichen, werden gefördert. Zusätzlich wird auch die Investition in den Aufbau und die Aufstockung der Produktion solcher Systeme unterstützt.
Was wird gefördert?
Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung von vorgefertigten Sanierungselementen wie Fassaden- oder Dachelementen sowie der Aufbau entsprechender Produktionskapazitäten. Auch die Integration von digitaler Technik, bspw. in Form von Wärmepumpenmodulen, und deren Montage an bestehende Gebäude wird unterstützt. Die Förderung gilt für die folgenden Module:
- Modul I – Durchführbarkeitsstudien bezüglich technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Machbarkeit einer Seriellen Sanierung, Vorbereitung von Modul II Entwicklungsvorhaben.
- Modul II – Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte. Hier steht die konkrete Forschungs- und Entwicklungsarbeit an serientauglichen, leicht adaptier- und skalierbaren Komponenten und Verfahren im Vordergrund.
- Modul III – Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten (Neubau/Erwerb von Bauten, Anlagen) serieller Sanierungskomponenten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für die Module I und II sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen, eingetragene Genossenschaften, Konsortien und Contractoren.
Antragsberechtigt für das Modul III sind ausschließlich Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 60 % (Modul I), max. 50 % (Modul II), bzw. max. 20 % (Modul III) auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitionskosten sowie Kosten für Unteraufträge.
Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren
Der Antrag ist rein elektronisch über das Webportal der BAFA vorzulegen.
Der letzte Termin zur Einreichung von Projektanträgen ist der 31.12.2023.
Projektanträge können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

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