KMU-innovativ: Förderung von Innovationen im Bereich Produktionsforschung

 

21. Oktober 2021
Förderung Produktionsforschung

Im Rahmen des Förderprogramms KMU-innovativ wird die Neu- und Weiterentwicklung innovativer produktionsbezogener Technologien gefördert.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie produktionsnahen Dienstleistungen tragen erheblich zur in Deutschland stattfindenden Wertschöpfung bei.

Nur hohe Innovationskraft und umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte können dauerhaft global wettbewerbsfähige Produktionsprozessketten sicherstellen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden technologieübergreifende und anwendungsbezogene Projekte mit dem Bezug von Produktionsforschung, die die Positionierung des Unternehmens am Markt stärkt. Insbesondere folgende Themenbereiche sind hierbei von Bedeutung:

  • Neuentwicklung und Verbesserung von Maschinen, Anlagen, Fertigungstechnologien
  • Optimierung der Produkt- und Prozessqualität sowie Flexibilisierung der Prozessketten
  • Entwicklung neuer Fertigungstechnologien und Digitalisierung der Produktionssysteme
  • Effizienzsteigerung von Produktionsprozessen und Integration von Produktsystementwicklung
  • Produktionsnahe Dienstleistungen und Produktionsstrategien
  • Wissenstransfer, Steigerung von Qualifikation und Schutz von Know-how hinsichtlich Produktion

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Dabei wird Kompetenz auf dem Gebiet der Produktionsforschung für mindestens einen Projektpartner gefordert.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % (+ 10 % wenn KMU nach Definition der EU) auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Projektskizzen können jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.

Judith Cudaj

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