Fördermittel für investive Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz

 

4. März 2022
Förderung Kommunaler Klimaschutz

Kommunal besteht ein großes Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasen. Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative wird die Entwicklung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen gefördert.

Die Projekte sollen wesentlich dazu beitragen, Treibhausgasneutralität der Kommunen zu erreichen und eine Vorreiterrolle für weitere Projekte einnehmen, um eine weitreichende Wirkung zu erzielen.

In Summe sollen die geförderten Projekte eine Einsparung von 70.000 Tonnen CO2-Äquivalente ermöglichen.

 

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert Modellprojekte mit hoher Treibhausgasminderung im Verhältnis zum Fördermitteleinsatz. Schwerpunkte sind die Bereiche:

  • Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung,
  • Energieeffizienz und Ressourceneffizienz,
  • City-Logistik, Wirtschaftsverkehr,
  • Smart-City (vernetzte Infrastrukturen des Bereiches Umwelt).

Auch Projekte anderer Handlungsfelder können gefördert werden.

Ausgenommen sind Neubauten und Projekte wie Elektromobilität, Radverkehr und Stromerzeugung, für die die Bundesregierung andere Fördermaßnahmen anbietet.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) sowie im Zusammenschluss auch Einrichtungen mit kommunaler Beteiligung (mind. 25 %) wie Betriebe und Unternehmen.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähig sind insbesondere Planungsleistungen sowie Kosten für Materialien oder Komponenten inkl. Aufträge zur Installation.

Auch Öffentlichkeitsarbeit in begrenztem Umfang, das Monitoring der Wirkung und Dienstreisen sowie Sachausgaben im Rahmen der Durchführung von Verbundprojekten werden gefördert.

 

Wichtig zu wissen: Bei Einreichung vor dem 31.12.2022 gelten im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets folgende verbesserte Bedingungen:

  • Gesamtausgaben bis zu 80 %
  • Für finanzschwache Kommunen bis zu 100 %
  • Max. Zuwendung 10 Mio. € pro Vorhaben

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 15 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Projektskizzen können jeweils im Zeitraum vom 01. März bis 30. April und 01. September bis 31. Oktober eines Jahres vorgelegt werden.

Judith Cudaj

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