Medizin der Zukunft (KMU-innovativ: Medizintechnik) - PFIF

Medizin der Zukunft (KMU-innovativ: Medizintechnik)

 

25. Oktober 2022
KMU-innovativ Medizintechnik

Die Entwicklung innovativer Medizinprodukte ist aufgrund der im Gesundheitsbereich definierten regulatorischen Anforderungen sehr kostenintensiv und hoch komplex. Neben der reinen Erforschung und Entwicklung müssen medizinische Innovationen vor dem Einsatz am Patienten auch klinisch erprobt werden.

Mit der Förderlinie „KMU-innovativ: Medizintechnik“ unterstützt das BMBF Unternehmen dabei, innovative Forschungsansätze schneller in die Patientenversorgung zu überführen und somit das Gesundheitssystem in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Entwicklung von medizinischen Innovationen, deren Anwendung dem deutschen Medizinproduktegesetz unterliegt, präklinische Untersuchungen und frühe klinische Machbarkeitsstudien.

Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist der wissenschaftliche Nachweis über die medizinische Rationale des Lösungsansatzes und die technische Machbarkeit.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 bis 12 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Projektskizzen können jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.

Matthias Moser

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