Ziel der Fördermaßnahme ist es, Anreize zur Steigerung der Innovationstätigkeit in der maritimen Industrie zu schaffen.
Die maritime Industrie ist von einer hohen Volatilität geprägt. Insbesondere Werften sind aufgrund kleiner Produktionsserien oder Einzelfertigung sowie der Projektkomplexität, -größe und -dauer erheblichen wirtschaftlichen Risiken und Marktveränderungen ausgesetzt.
Die Ausschreibung zielt darauf, Anreize zur Steigerung der Innovationstätigkeit zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schiffbaus abzusichern und auf Basis neuer Lösungen und nachhaltiger Technologien neu zu positionieren.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung neuer Typschiffe oder Offshore-Strukturen.
Darüber hinaus werden Investitionen, Ingenieurs- oder Testtätigkeiten von Komponenten, Systeme und Verfahren sowie die Anwendung von Verfahren im Schiffbau und für Offshore-Strukturen bezuschusst, die gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 50 % gefördert.
Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren
Es handelt sich um ein einstufiges Bewerbungsverfahren.
Die Vorlage von Anträgen ist fortlaufend bis zum 31.12.2023 möglich.
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Fördermöglichkeiten an.
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Künstliche Intelligenz in der Automobilbranche
PFIF spielte eine entscheidende Rolle, indem es EZU mit der Forschungszulage unterstützte. Diese Förderung ermöglicht agilen Unternehmen wie EZU, rückwirkend ab 2020 Fördermittel zu beantragen. Die schnelle und reibungslose Kommunikation und Beantragung von PFIF ermöglichte es EZU, sich vollständig auf die Entwicklung ihrer Projekte zu konzentrieren.