Forschungsförderung zu stationären Energiespeichersystemen (IMSES) | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Forschungsförderung zu stationären Energiespeichersystemen (IMSES)

 

9. September 2022
Foerderung IMSES

Der Anteil an erneuerbaren Energiequellen am Energieverbrauch wächst kontinuierlich. Die fluktuierende Energiebereitstellung dieser Systeme stellt jedoch hohe Herausforderungen an das deutsche Energiesystem.

Aus diesem Grund wird im Rahmen eines Förderaufrufs im 7. Energieforschungsprogramm die Entwicklung von Stromspeichersystemen mit hoher Energiedichte, verbesserter Lebensdauer und Betriebssicherheit sowie möglichst geringen Kosten gefördert.

 

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben unter Führung eines industriellen Partners mit einem deutlichen Anwendungsbezug (Technologiereifegrad, TRL 4-7 zu Projektbeginn). Zu Projektbeginn muss mindestens ein funktionsfähiger Versuchsaufbau vorliegen. Vorarbeiten können vor Projektstart bis zum Prototypen vorangetrieben werden. 

Im Konsortium soll mit mindestens ein Hersteller von Speichern/Batterien vertreten sein.

Projekte sollen in Ihrer Konzeption mindestens zwei der folgenden Punkte in der Strategie zur (Weiter-)Entwicklung berücksichtigen:

  • Ressourcen- und Rohstoff-Verfügbarkeit
  • Klimaneutralität und Umweltfreundlichkeit der Materialien („Grüne Chemie“)
  • Material-, Zell-, Batterie-Recycling
  • Material- und Betriebssicherheit
  • Kostenreduktion auf Komponenten- und Speicherebene
  • Alterungsprozesse
  • Synergiepotenziale für mobile Stromspeicher

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 80 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 15 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 15.12.2022.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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