Aktuell werden innovative IKT-basierte Ansätze zur Entwicklung wirtschaftlicher E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen gefördert.
Die Treibhausgasemissionen sollen nach dem neuen Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2030 um 65 % gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Im Verkehrssektor wurde im Gegensatz zu vielen anderen energieintensiven Bereichen bisher kaum ein Rückgang der Emissionen erreicht. Der Straßengüterverkehr ist dabei ein besonderer Treiber der CO2-Emissionen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass 1/3 der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden.
Neben der Schaffung eines breiteren Angebots an elektrischen Fahrzeugen für den gewerblichen Einsatz kommt es darüber hinaus für die Beschleunigung der Antriebswende in diesem Bereich entscheidend darauf an, wirtschaftliche E-Nutzfahrzeuganwendungen zu identifizieren, weiterzuentwickeln und in zukünftige Energie-, Logistik-, Verkehrs- und Gebäudeinfrastrukturen einzubinden. Hierfür soll die vorliegende Förderrichtlinie neue Impulse setzen.
Was wird gefördert?
Folgende Forschungsthemen sind Gegenstand der Förderrichtlinie und sollen ausdrücklich nicht isoliert voneinander betrachtet werden.
Entwicklung von IKT-basierten Systemansätzen und Anwendungen für:
- Die Verknüpfung gewerblicher Elektromobilität mit fortschrittlichen Energie-, Logistik- und Liegenschaftsinfrastrukturen
- Hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich
- Fahrzeugkommunikation und Daten sowie Plattform-/App-basierte Anwendungen
- Neue Ladeinfrastruktur-Lösungen
- IKT-basierte Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht und wird positiv berücksichtigt.
Es ist ausschließlich eine Förderung von Verbünden vorgesehen, die aus 3 – 7 Partnern bestehen sollten.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % (+10 % wenn KMU nach Definition der EU) auf projektbezogene Kosten, wie Personal, Instrumente und Ausrüstung, Gebäude und Grundstücke, Auftragsforschung, Gemeinkosten und zusätzliche Betriebskosten. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden zu 100 % gefördert.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 15.09.2022.
Weitere Termine sind der 15.09.2023 und der 15.09.2024.

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