Aktuell werden innovative Forschungsvorhaben zur Optimierung des Güterumschlags und der Fahrgastdienste deutscher See- und Binnenhäfen gefördert.
Deutsche Häfen spielen eine wichtige Rolle für die deutsche Volkswirtschaft und stehen dabei im internationalen Wettbewerb.
Ziel des Förderprogramms IHATEC ist es, die Sicherung der Funktionen der deutschen Häfen als Drehscheiben des nationalen und internationalen Warenaustausches durch Entwicklung neuer Hafentechnologien zu unterstützen.
Unter Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutzaspekten sollen der Güterumschlag und die Abfertigung von Passagieren erhöht sowie der Verkehrsfluss verbessert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden forschungs- und anwendungsorientierte Projekte und Durchführbarkeitsstudien, die auf einen oder mehrere der nachfolgend aufgelisteten Schwerpunkte abzielen:
- Optimierung des Güterumschlags und Abfertigung von Passagieren
- Optimierung der Lagerhaltung
- IT-Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren-/Fahrgastströme
- IT-basierte horizontale und vertikale Integration
- Verbesserung der IT-Sicherheit
- Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion
- Steigerung der Energieeffizienz und Verringerung der Umweltbelastung im Hafen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Kosten der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie grundsätzlich auch der Arbeiten für Koordinierungsaufgaben.
Bemessungsgrundlage für Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % mit Aufschlägen für mittlere (10 %) und kleine (20 %) Unternehmen.
Bemessungsgrundlage für FuE-Einrichtungen sind die projektbezogenen Ausgaben, die zu 100 % gefördert werden.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 – 15 Seiten eingereicht wird.
Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Anträge können nach entsprechendem Aufruf eingereicht werden.

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