Berlin ist die Hauptstadt der Start-Ups. Spezielle Förderinstrumente unterstützen Gründer insbesondere in der ersten Startphase.
Auf Gewinn ausgerichtete Gründungen, Start-ups bzw. Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz in Berlin können im Berliner Förderprogramm für Existenzgründungen und Start-ups „GründungsBONUS“ Anträge stellen.
Im Fokus steht die Erstausstattung von Unternehmen, sodass ein Arbeiten überhaupt möglich wird. Die Förderung kann aber auch bis 12 Monate nach Gründung beantragt werden.
Was wird gefördert?
Es werden alle Kosten gefördert, die bei der Gründung anfallen können. Dies sind insbesondere
- Material- und Investitionskosten,
- laufende Betriebsausgaben,
- Personalkosten bis max. 50 % des Gesamtzuschusses und
- Fremdleistungen (auch Patentanmeldungen etc.).
Geschäftsführer*innen und Gründer*innen dürfen maximale Personalkosten von 2.000 €/Monat ansetzen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründungen, Start-ups bzw. Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz in Berlin.
Die Gründung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt (De-minimis Beihilfe).
Es ist ein initialer Kostenzuschuss von 50 % zu den förderfähigen Ausgaben, jedoch bis maximal 50.000 € vorgesehen. Die Auszahlungen erfolgen nach dem Ausgabenerstattungsprinzip in bis zu 5 Tranchen von mindestens 10 % der bewilligten Gründungsförderung pro Tranche.
Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren
Es handelt sich um ein einstufiges Bewerbungsverfahren. Dies bedeutet, dass direkt online ein Antrag eingereicht werden kann.
Projektanträge können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

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