Das Förderprogramm „Digitale Testfelder in Häfen“ unterstützt den Aufbau einer technischen Infrastruktur, die die Erprobung von Innovationen der Logistik 4.0 unter Realbedingungen ermöglicht.
Deutsche See- und Binnenhäfen sind systemrelevant für die deutsche Wirtschaft. Sie verknüpfen als Umschlagplätze verschiedenste Verkehrsträger mit dem jeweils dazugehörigen Datenpool.
In diesem Umfeld bietet die Digitalisierung ein großes Potenzial zur Optimierung logistischer Prozesse und somit zur Erhöhung der Effizienz und Qualität. So kann die Deutschlands Rolle als eine der führenden Exportnationen langfristig gestärkt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Infrastrukturprojekte zur Erprobung von Innovationen der Logistik 4.0 unter Realbedingungen in folgenden Bereichen:
- Verkehrsmanagement
- Autonomes und automatisiertes Fahren
- Digitalisierung in den Lieferketten
- Administration
Förderbare Infrastrukturen sind:
1. IT-Infrastrukturen
2. Intelligente Netzsteuerungssysteme
3. Zentrale Port Management- und Monitoringsysteme
4. Port Traffic Center
5. Digitale Kommunikationsinfrastrukturen
6. Funkinfrastrukturen
7. Glasfasernetze
8. 5G-Netze
9. Low Range Wide Area Networks (LoRaWAN)
10. Sensorik- und Steuerungstechnik
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen sowie Konsortien/Verbünde der nachfolgend genannten Einheiten mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Ingenieurbüros
- Hafenbetreiber
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Investitionen in Bau oder Modernisierung von verkehrsbezogenen digitalen Infrastrukturen in Seehäfen (einschließlich Planungskosten), die die Erprobung, Bewertung und Entwicklung digitaler Innovationen im Zusammenspiel zwischen Umschlaganlagen und Weiterbeförderung betreffen.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 – 15 Seiten eingereicht wird.
Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Anträge können nach entsprechendem Aufruf eingereicht werden.

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