Im Kreuzfeuer der Cyber-Attacken: Digitale Resilienz - PFIF

Im Kreuzfeuer der Cyber-Attacken: Digitale Resilienz

 

17. Juni 2022
Förderung Cyberkriminalität

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fördert aktuell die Erforschung und Entwicklung resilienter 5G/6G-Kommunikationstechnologien.

Die Rolle und Bedeutung von Kommunikationssystemen als zentrales Nervensystem einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft ist einmal mehr während der Corona-Pandemie deutlich geworden.

Digitale Systeme, insbesondere der Bereich der Kommunikationstechnologien, haben sich zu komplexen, intelligenten Infrastrukturen entwickelt, die immer neue Angriffsflächen bieten. Entsprechend wurde 2021 ein neuer Höchststand bei Cyber-Attacken verzeichnet. Nach Schätzungen der Allianz ein Anstieg um 125 %.

Die Entwicklung moderner Netztechnologien zur Stärkung der Resilienz und Erhöhung der Netzsicherheit ist in Konsequenz von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Vorhaben zum Test von Infrastrukturen im 5G/6G Backbone-Bereich,
  • Entwicklungsvorhaben zur Cyber-Sicherheit in 5G/6G-Digitalisierungsfeldern sowie
  • der Aufbau von 5G/6G Prüf- und Zertifizierungsstellen.

 

Ferner werden

  • Entwicklungsvorhaben zur Sicherheit und Resilienz von 5G/6G-Technologien und Infrastruktur sowie
  • Start-ups und KMU im Bereich 5G/6G-Netzwerksicherheit und Open RAN adressiert.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 12 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 01.08.2022.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Matthias Moser

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