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Förderung CO2BioTech – Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie

 

13. September 2022
Foerderung Biotech CO2

Die Entwicklung innovativer Biotechnologien ist Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige und klimaneutrale Industrie. Das BMBF fördert aktuell FuE-Projekte in diesem Bereich.

Um die Klimaschutzziele von Paris erreichen zu können, werden erneuerbare Alternativen für fossile Rohstoffe benötigt, die nicht aus Erdöl oder Erdgas stammen.

Das Förderprogramm zielt speziell auf biotechnologische Verfahren zur Nutzung von CO2– und C1-Verbindungen als Kohlenstoffquelle in der chemischen Industrie ab.

 

Was wird gefördert?

In den Projekten sollen innovative biotechnische Verfahren zur Umsetzung von CO2 (oder C1-Verbindungen) in hochwertige Kohlenstoffverbindungen entwickelt werden, beispielsweise zu folgenden Themen:

  • CO2-Fixierung und -Umsetzung durch Enzyme, Stoffwechselwege und Mikroorganismen
  • Biohybride Verfahren und Elektrobiosynthese zur CO2-Reduktion und -Umsetzung
  • C1-Fermentationen.

Die Kopplung biotechnologischer und nicht-biotechnologischer Prozessschritte für eine hohe Effizienz sind dabei von besonderem Interesse. Die Arbeiten können der gesamten Wertschöpfungskette vom CO2 bis zum Produkt zuzuordnen sein und auch nur auf Teilprozesse abzielen, sofern der Gesamtprozess erkennbar ist.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, insbesondere KMU, sowie Hochschulen/außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 80 % auf projektbezogene Personalkosten, Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Gebäude sowie Grundstücke, sofern Sie für das Vorhaben genutzt werden, Auftragsforschung sowie Kosten für Wissen und Lizenzen/Patente sowie Gemeinkosten.

Hochschulen erhalten in der Regel eine Förderung von 100 % zzgl. einer Projektpauschale von 20 %.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von bis zu 12 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Der Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 11.01.2023.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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