Aktuell werden Investitionen zur Transformation der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie für alle Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung gefördert.
Das Investitionsprogramm basiert auf dem Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Folgen.
Nach den ausgelaufenen Kleinbeihilfen stehen aktuell wieder attraktive Zuschüsse (vor allem für KMU) für Investitionen in Produktionsanlagen und -prozesse mit den Schwerpunkten Automatisierung, Digitalisierung und Energieeffizienz bereit.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und ‑prozessen sowie flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen:
- Anschaffung neuer Produktionsanlagen (beispielsweise Maschinen, Geräte inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
- Industrie 4.0-fähige Infrastruktur sowie Einbindung digitaler Konzepte in Fertigungs- und Wertschöpfungsprozesse
- Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit oder Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
- Flankierende Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind sowie Unternehmen mit bedeutenden Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie werden gefördert.
Der Sitz, die Niederlassung oder Betriebsstätte des Unternehmens muss sich in Deutschland befinden. Die Unternehmensgründung liegt vor dem 01.01.2019.
Wie wird gefördert?
Für KMU sind alle erforderlichen Ausgaben (Planung und Installation) zur erstmaligen zweckentsprechenden Inbetriebnahme der Anlagen mit bis zu 20 % (max. 7,5 Mio. €) zuwendungsfähig. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Für alle antragsberechtigten Unternehmen ist alternativ eine Förderung der Investitionsmehrausgaben für die Verbesserung der Energieeffizienz mit bis zu 40 % (max. 15 Mio. €) möglich.
Ausgaben von KMU für externe Beratungs- und Qualifizierungsleistungen werden mit 50 % (max. 2 Mio. €) gefördert.
Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren
Es handelt sich um ein einstufiges Antragsverfahren.
Anträge können sofort erstellt und eingereicht werden.

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