Förderrichtlinie KMU-innovativ: Bioökonomie | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Förderrichtlinie KMU-innovativ: Bioökonomie

 

4. Oktober 2022
Foerderung KMU-innovativ Biooekonomie

Im Rahmen der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Bioökonomie“ werden Innovationsprojekte zur Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme zum weiteren Auf- und Ausbau einer biobasierten Wirtschaft gefördert. Im Fokus stehen die Minimierung umweltschädliche Emissionen und Abfälle sowie deren Rückführung in Wertschöpfungsketten.

Durch bioökonomische Innovationen sollen die vereinbarten Nachhaltigkeits- und Klimaziele erreicht werden können.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen „industrielle Forschung“ und „experimentelle Entwicklung“ mit Anwendungsbezug. Die Projektergebnisse sollen einen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft – der Bioökonomie – leisten.

Adressiert werden insbesondere folgende Lösungsansätze und Aspekte:

  • Miniaturisierte Verfahren zur Verbindung von Biologie und Digitalisierung
  • Verwendung biobasierter Ressourcen sowie alternativer Quellen
  • Entwicklung umweltfreundlicher Biomaterialien und biologisch abbaubarer Kunststoffsubstitute
  • Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch Digitalisierung und Simulationstechniken
  • Nutzung von Datenbanken mit intelligenter Datenauswertung
  • Kontrolle und Steuerung mittels smarter, autonomer Sensoren

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 12 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Projektskizzen können jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.

Judith Cudaj

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