2 Mrd. € Förderung der Automobilindustrie und Zulieferer

 

10. März 2021
Förderung Automobilindustrie

Die weitere Modernisierung der Fahrzeugindustrie wird im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets Ziffer 35c durch Fördergelder unterstützt.

Die Fahrzeugbranche ist mitten im Strukturwandel. Produktionsprozesse werden digitalisiert und automatisiert, aber auch die Fahrzeuge selbst verändern sich. Effiziente Elektromotoren und Akkus mit hoher Energiedichte werden Stück für Stück klassische Verbrennungsmotoren verdrängen. Um mit diesen Veränderungen Schritt halten zu können, sind neue Konzepte, Verfahren, Produkte und Produktionsanlagen notwendig.

Die „Zukunftsinvestitionen“ in einen innovativen Fahrzeugbau werden im Rahmen des aktuellen Konjunkturpakets der Bundesregierung zunächst bis 2024 mit insgesamt 2 Mrd. € gefördert.

Übergeordnetes Ziel ist dabei die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie. Zeitgleich leistet die Transformation der Automobilindustrie einen wichtigen, positiven Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Das Konjunkturpaket setzt sich aus drei Fördermodulen zusammen, die sich thematisch mit Digitalisierung/Industrie 4.0, neuen Fahrzeug- und Systemtechnologien und regionalen Innovationsclustern beschäftigen.

 

Modul a: Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz

Im Rahmen von Fördermodul a werden sowohl Investitionsvorhaben als auch innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie gefördert, die insbesondere auf eine flexiblere Produktion und kürzere Innovationszyklen abzielen (Stichwort Industrie 4.0).

Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen sowie begleitende Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden je nach Höhe der Ausgaben und Größe des Unternehmens zu 20 – 80 % bezuschusst. FuE-Verbundprojekte werden mit 50 – 80 % bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt 800.000 € je Unternehmen.

Schwerpunktthemen der Richtlinie zur Förderung von prozessorientierten Einzel- und Verbundprojekten sind unter anderem

  • Kollaborative Nutzung von (Produktions-)Daten
  • 3D-Druck (additive Fertigung)
  • Product Lifecycle Management
  • Supply Chain Management
  • Digital Supply Chain
  • ProductionSystem Lifecycle Management
  • Umsetzung des Konzepts „Digitaler Zwilling“ in verschiedenen Anwendungen (Nachhaltigkeit; Planungsprozesse)
  • Transferprojekte

Die Förderung kann von Unternehmen mit Sitz in Deutschland (auch Start-ups) und Forschungseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Die KMU-Beteiligungsquote beträgt 30 %.

Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze vorzulegen ist.

 

Modul b: Neue, innovative Produkte als Schlüssel für die Zukunft

Im Rahmen von Fördermodul b werden anwendungsnahe Verbundvorhaben mit mindestens zwei Partnern (KMU-Anteil der Fördermittel mind. 30 %) in den drei Säulen

  • automatisiertes Fahren
  • innovative Fahrzeuge und
  • Systemtechnologien

gefördert.

Im Fokus stehen neuartige Antriebstechnologien, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Ökoinnovationen sowie Digitalisierungslösungen. Dies gilt nicht nur für den Straßen-, sondern auch für den Schienenverkehr.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit Förderquoten bis zu 80 %. Die Beantragung erfolgt auch in diesem Fördermodul in einem zweistufigen Verfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze vorzulegen ist. Die Projektskizzen werden quartalsweise geprüft.

 

Modul c: Gemeinsame Lösungen finden, Innovationscluster aufbauen

Im Rahmen von Fördermodul c werden der Aufbau, das Management und die Erweiterung regionaler Innovationscluster zum organisierten Wissens- und Erfahrungsaustausch gefördert. Im Fokus stehen die Themenbereiche

  • Erarbeitung von regionalen Transformationsstrategien zur regionalen Neuausrichtung der durch den Mobilitätssektor geprägten Wirtschaftsstruktur
  • Aufbau einer regional gemeinsam genutzten Forschungsinfrastruktur
  • Aufbau und Nutzung von Versuchs- und Demonstrationsanlagen
  • Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten
  • Innovationsbegleitende Aktivitäten, zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit oder Patentrecherchen

Die Förderung erhält ausschließlich das Cluster selbst, nicht die einzelnen Unternehmen. Gefördert werden maximal 50 % der Betriebskosten und maximal 50 % der Investitionskosten für den Aufbau und Betrieb des Innovationsclusters. Pro Cluster sind Fördergelder bis zu 7,5 Mio. € möglich.

Judith Cudaj

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