Horizont Europa ist das zentrale Finanzierungsprogramm der Union für Forschung und Innovation. Insgesamt Fördergelder in Höhe von 95,5 Mrd. € zur Verfügung, 70 % davon für KMU.
Das neunte EU-Rahmenprogramm (Nachfolgeprogramm von Horizon 2020) lief 2021 an und ist bis 2027 geplant. Klar im Fokus stehen die Stärkung der Innovationskraft europäischer Unternehmen und somit die Förderung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Nur so kann sich Europa im internationalen Wettbewerb behaupten und eine Führungsrolle bei Innovationen und unternehmerischer Initiative übernehmen.
Das Förderprogramm beruht dabei auf 3 Pfeilern:
Pfeiler 1 „Wissenschaftsexzellenz“
Hier finden sich Programme zur thematisch nicht festgelegten (Individual-)Förderung. Ziel ist die Stärkung und Erweiterung der Exzellenz der wissenschaftlichen Basis der Union.
Pfeiler 2 „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“
Adressiert werden ökologisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Themenbereiche, die in sechs Cluster aufgeteilt werden:
- Gesundheit
- Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft
- Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
- Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt
- Klima, Energie und Mobilität
- Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Unter diesem Pfeiler werden auch die sogenannten „FuI-Missionen“ aufgeführt. FuI-Missionen stellen interdisziplinäre Instrumente für Forschung und Innovation dar, die neben den regulären Ausschreibungen im Rahmenprogramm laufen. Gefördert werden Missionen in 5 Themenbereichen, den sogenannten „Mission Areas“:
- Anpassung an den Klimawandel, einschließlich gesellschaftlicher Veränderungen
- Krebs
- Gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer
- Klima-neutrale intelligente Städte
- Bodengesundheit und Ernährung
Die FuI-Missionen umfassen Aktivitäten von der Grundlagenforschung bis hin zum Stadium kurz vor der Markteinführung.
Pfeiler 3 „Innovatives Europa“
Gefördert werden Innovationen mit hohem Marktpotenzial sowie innovationsfreundliche Ökosysteme.
Ergänzt werden die Pfeiler durch den übergreifenden Programmbereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes“. Ziel ist hier insbesondere die Beteiligung von Mitgliedsstaaten zu fördern, die im Bereich Forschung und Innovation bislang wenig aktiv waren.
Die Förderung kann von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten Land haben. Nach Veröffentlichung der einzelnen Förderausschreibungen können die Antragsunterlagen elektronisch eingereicht werden. Das Beantragungsverfahren (ein- oder zweistufig) sowie der Umfang der Unterlagen unterscheiden sich je nach Ausschreibung.

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