Im Rahmen dieser Förderausschreibung werden Entwicklungen zur Reduktion prozessbedingter Emissionen energie-intensiver Industrien gefördert.
Die energie-intensive Industrie ist ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft und bietet erhebliche Potenziale, prozessbedingte Treibhausgas- und CO2-Emissionen, möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Darüber hinaus ist Klimaschutz Innovationstreiber für die Wirtschaft und macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und sicher.
Im Rahmen der Klimaziele 2030 und der angestrebten Treibhausgasneutralität 2050 ist die Dekarbonisierung der Industrie ein wichtiger Meilenstein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Entwicklungen zur möglichst umfassenden und dauerhaften Reduktion prozessbedingter Emissionen energieintensiver Industrien. Die Förderung umfasst die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab mit folgendem Fokus:
- Treibhausgasarme/-neutrale Verfahren sowie Umstellung auf strombasierte Verfahren
- Brückentechnologien
- Erforschung und Entwicklung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die unter den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels fallen oder Anlagen planen bzw. betreiben, die nach Vorschriften des Bundes-Immisionsschutzgesetzes genehmigt sind:
- Unternehmen und Konsortien der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Förderfähig sind zudem zusätzliche vorhabenbezogene Gemeinkosten sowie sonstige Betriebskosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 70 % gefördert.
Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird.
Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Projektskizzen können ab sofort erstellt und kontinuierlich eingereicht werden.

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