Was wird gefördert?
Zweck dieser Förderrichtlinie ist es, Konzepte und Instrumente zur Entwicklung von digitalen Leistungen und Geschäftsmodellen breitenwirksam zu entwickeln. Hierbei steht die intelligente Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen und neue Formen der Wertschöpfung für Nutzer*innen im Vordergrund. Ferner sollen Lösungen zum effektiven Umgang mit Datenmengen und der vertrauensvollen Zusammenarbeit in digitalen Ökosystemen durch den Einsatz passgenauer Informations- und Kommunikationstechnologien adressiert werden.
Förderbare Handlungsfelder:
- Perspektiven der Forschung zur Wertschöpfung
- Dynamik von Wertschöpfungssystemen
- Digitale Geschäftsmodelle und Nutzenversprechen
- Soziotechnische und methodische Innovationen
- Vernetzung und Kollaboration
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
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Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 03.03.2023.
Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

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Künstliche Intelligenz in der Automobilbranche
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