Wer als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) wettbewerbsfähig bleiben möchte, muss in Forschung und Entwicklung investieren und Ergebnisse schnell in neue, innovative Produkte und Dienstleistungen umsetzen.
Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes Deutschland im globalen Wettbewerb bietet die Fördermaßnahme „KMU-innovativ“ im Bereich Produktionsforschung die Möglichkeit, innovative und technikbasierte Produkte vorzutreiben.
Was wird gefördert?
Die Ausschreibung ziel auf innovative Projekte, die die Wettbewerbsfähigkeit produzierender KMU erhöhen. Branchenübergreifend werden Verfahrensentwicklungen gefördert, u. a. folgende Themen adressieren:
- Werkzeuge der Produktionsentstehung
- Integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung
- Flexibilisierung der Produktion
- Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen
- Effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien
- Produktbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
Wer wird gefördert?
Gefördert werden KMU sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 15.04.2023.
Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

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