Quantentechnologische und photonische Systemlösungen | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Quantentechnologische und photonische Systemlösungen für Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes.

 

13. Juli 2023
Förderung KMU-innovativ

Quantentechnologische und photonische Systemlösungen für Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Biodiversität, der nachhaltigen Energiesysteme und der Ressourcenschonung.

 

Mit dieser Bekanntmachung soll das Potenzial von Photonik/Quantentechnologie für ökologische Nachhaltigkeit genutzt werden. Diese Technologien können in verschiedenen Bereichen wie nachhaltige Mobilität, Wald- und Landwirtschaft, Biodiversitäts- und Umweltschutz sowie Kreislaufwirtschaft innovative Lösungen bieten.

 

Was wird gefördert?

Vorhaben müssen einen Bezug zu besonders drängenden ökologischen Herausforderungen bei der Transformation in Richtung Nachhaltigkeit aufweisen. Beispiele sind u. a.:

  • Umweltmesstechnik
  • Umweltdigitalisierende Mess- und Sensorsysteme
  • Smart Farming
  • Quantensensorik
  • LiDAR- und multisensorgestützte Frühwarn- und Aufklärungssysteme
  • Optimierung chemischer Prozesse (bspw. Photokatalyse)
  • Nachhaltige Nutzungskonzepte durch innovative Sensorimplementierung
  • Spektroskopische Messsysteme

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aber auch Verbände/Vereine mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf

projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 20 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 29.09.2023.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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