Manufacturing X – Schaffung der Voraussetzungen für die Industrie 4.0 | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Manufacturing X – Schaffung der Voraussetzungen für die Industrie 4.0

12. September 2023
Förderung KMU-innovativ

Schaffung der Voraussetzungen für die Industrie 4.0

Die anwendungsnahe Fortentwicklung von Lösungen und Ansätze zum Aufbau und Betrieb flexibler, gemeinsamer und innovativer Datenökosysteme und Produktionsnetzwerke ist der nächste Schritt in der Entwicklung von Industrie 4.0. Die Initiative Manufacturing-X setzt hier an und hat zum Ziel, den branchenübergreifenden, offenen und souveränen Datenraum für die Industrie aufzubauen und zu etablieren. Gefördert werden sollen Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der umfassenden anwendungsnahen Erforschung und Entwicklung innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren, Anwendungsfällen und Nutzungsszenarien des multilateralen Datenaustauschs in vernetzten Lieferketten und der Implementierung von Industrie 4.0.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden industriegetriebene Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken und folgende Schwerpunkte adressieren:

 

  • digitale, unternehmensübergreifende Fertigungs- und Engineeringkonzepte,
  • umfassend vernetzte Wertschöpfungsprozesse,
  • die übergreifende Analyse von Fertigungs- und Nutzungsdaten,
  • den digitalen Zwilling entlang der Lieferkette, oder
  • digitale Transparenz.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Bezügen zum produzierenden Gewerbe sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die KMU-Beteiligungsquote sollte bei 30 % der Fördermittel liegen.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Bewerbungsverfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 15 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

  • Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 31.10.2023.
  • Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

 

Ihre Vorteile mit PFIF

Gemäß des ganzheitlichen Beratungsansatzes von PFIF wird eine optimale Nutzung der Förderinstrumente aus Zulagen und Zuschüssen sichergestellt. Mit dem neuen Gesetzesentwurf entsteht ein immenser Mehrwert für innovative Unternehmen. In Zusammenarbeit mit PFIF können bisher nicht geförderte Innovationen berücksichtigt werden und so zusätzliche Liquidität erschlossen werden. Zusätzlich sorgt PFIF für Prüfungssicherheit und vermeidet die Gefahr späterer Rückforderungen.

Judith Cudaj

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