Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind Investitionszuschüsse zur energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen möglich.
Industrielle Anlagen und Prozesse sind ein Grundpfeiler produzierender Unternehmen und bieten erhebliche Potenziale, prozessbedingte CO2-Emissionen und Ressourcen, möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Im Rahmen der Klimaziele bis 2030 und angestrebten Treibhausgasneutralität 2050 ist die Dekarbonisierung industrieller Prozesse ein wichtiger Meilenstein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen, die
- zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise
- zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen
beitragen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die unter anderem DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziert sind.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Investitionsmehrkosten für nachhaltige Anlagen- und Prozesstechnologien. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 50 % gefördert.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem ein Energieeinsparkonzept im Umfang von ca. 12 Seiten eingereicht wird.
Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Anträge können ab sofort erstellt und fortlaufend eingereicht werden.

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