Kaufmännisches Fachwissen: KMU-Erklärung | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Kaufmännisches Fachwissen: KMU-Erklärung

 

4. September 2020
Fachwissen Förderung KMU-Erklärung

In den meisten Förderprogrammen für Forschung und Entwicklung wird eine KMU-Erklärung zur Definition des Unternehmenstyps des antragstellenden Unternehmens gefordert.

Im Regelfall hängen die Fördersätze und somit Ihre Fördermittel mit der Einstufung als Kleinstunternehmen (KU) beziehungsweise als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zusammen.

Daher sollten Sie bei der korrekten Erstellung der KMU-Erklärung ein paar wichtige Punkte beachten.

 

KMU-Definition

Gemäß EU-Verordnung werden Unternehmen als KMU definiert, die

  • weniger als 250 Jahresvollzeitäquivalente beschäftigen und
  • einen bilanzierten Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder
  • eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. € ausweisen.

Unternehmen, die bis 1.000 Jahresvollzeitäquivalente beschäftigen, werden unabhängig ihrer Umsatz- und Bilanzzahlen als „weitere mittelständische Unternehmen“ eingestuft.

Die o. g. Schwellwerte beziehen sich jeweils auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Zur Anzahl der Beschäftigten werden die Vollzeitarbeitnehmer, die Teilzeitbeschäftigten und Saisonarbeiter (mit ihrem Anteil an den Jahresvollzeitäquivalenten) sowie Leiharbeiter gezählt. Auszubildende sind nicht hinzuzurechnen.

 

Definition des Unternehmenstyps

In der KMU-Erklärung wird neben der eigentlichen KMU-Definition auch der Unternehmenstyp nach einem vorgegebenen Prüfschema abgefragt – ist Ihr Unternehmen eigenständig, ein Partner- oder ein verbundenes Unternehmen?

Als eigenständig gelten Unternehmen, die keine Anteile an anderen Unternehmen halten beziehungsweise an denen keine Anteile von anderen Unternehmen gehalten werden.

Ein Partnerunternehmen ist ein Unternehmen, welches allein oder gemeinsam mit verbundenen Unternehmen einen Anteil von mehr als 25 % bis einschließlich 50 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens hält.

Für verbundene Unternehmen gibt es mehrere Kriterien. Sofern Sie eines der nachfolgenden Kriterien bejahen können, ist gilt Ihr Unternehmen als verbundenes Unternehmen.

  • Das Unternehmen ist Teil eines konsolidierten Abschlusses.
  • Das Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte eines anderen Unternehmens.
  • Das Unternehmen ist berechtigt, Mitglieder von Verwaltungs,- Leitungs- oder Aufsichtsgremien anderer Unternehmen zu bestimmen.
  • Das Unternehmen ist vertraglich oder durch Satzung dazu berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf andere Unternehmen auszuüben.
  • Das Unternehmen verfügt als Aktionär eines anderen Unternehmens (gemeinsam mit anderen Unternehmen) über die Mehrheit der Stimmrechte des anderen Unternehmens.

Sämtliche, hier genannte Kriterien gelten ebenfalls bei umgekehrter Betrachtungsweise. Das heißt, ein Unternehmen, das beispielsweise die Mehrheit der Anteile Ihres Unternehmens hält, gilt als verbunden.

 

Sonderfälle bei der KMU-Erklärung

Wenn Ihr Unternehmen Teil eines konsolidierten Abschlusses ist, gelten Sie als Antragsteller als verbundenes Unternehmen und ausschließlich der konsolidierte Jahresabschluss ist maßgeblich zur Bestimmung des KMU-Status.

Falls Ihr Unternehmen ein Partnerunternehmen ist, sind die Verbindungen jeweils nur bis zur nächsten Partnerverbindung zu berücksichtigen.

 

Berechnungsschema Anlage 1

 

 

Welche Firmen sind in der KMU-Erklärung zu berücksichtigen?

  • Eigenständiges Unternehmen

In der KMU-Erklärung ist lediglich das antragstellende Unternehmen aufzuführen.

 

  • Partnerunternehmen

In der KMU-Erklärung sind das antragstellende Unternehmen sowie sämtliche Partnerunternehmen inklusive deren (zu diesem Partnerunternehmen) verbundene Unternehmen zu berücksichtigen.

 

  • Verbundenes Unternehmen

In der KMU-Erklärung sind das antragstellende Unternehmen sowie sämtliche verbundene Unternehmen inklusive deren (zu diesem verbundenen Unternehmen) verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen zu berücksichtigen.

 

  • Konsolidierter Konzernabschluss

In der KMU-Erklärung ist das antragstellende Unternehmen als Teil des Konsolidierungskreises zu berücksichtigen. Es sind die Kennzahlen des konsolidierten Abschlusses einzutragen.

 

Unser Project Manager-Team unterstützt Sie mit ihrem langjährigen Fachwissen bei der korrekten Erstellung der KMU-Erklärung. So können Sie sicher sein, dass Ihre Antragsunterlagen im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Prüfung des Projektträgers positiv begutachtet werden.

Judith Cudaj

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