Fördermittel für Technologietransfer-Projekte im Leichtbau | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Fördermittel für Technologietransfer-Projekte im Leichtbau

 

14. April 2020
Förderung TTLB

Neue Fördermittelausschreibung für Technologietransfer-Projekte im Leichtbau veröffentlicht!

Leichtbau ist eine Konstruktionsphilosophie, die auf die Reduzierung des Gewichts bei gleichzeitiger Verbesserung der Ressourceneffizienz abzielt und in vielfältigen Anwendungsbereichen Einsatz findet.

Im Rahmen des Technologietransfer-Programms Leichtbau wird der branchenübergreifende Wissens- und Technologietransfer gefördert, um den Leichtbau als Zukunftstechnologie weiterzuentwickeln. So wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen am Industriestandort Deutschland sowie zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.

 

Was wird gefördert?

Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

  • Experimentelle Entwicklung / FuE-Projekte
  • Forschungsinfrastrukturen
  • Innovationscluster
  • Prozessinnovationen

 

Diese Förderschwerpunkte werden in den folgenden fünf thematischen Programmlinien gefördert:

1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau

  • Digitalisierung und Automatisierung: Entwicklung besserer Modelle, Simulationen, Prognosewerkzeuge und intelligenter Fertigungsprozesse sowie erhebliche Produktivitäts­steigerungen durch Automatisierung im Leichtbau. Am Ende sollen vollständig digitalisierte und automatisierte Prozessketten stehen. Die Ergebnisse der Förderung müssen in der Form veröffentlicht werden, dass sie einen einfachen und praktikablen Zugang zu den so
    entwickelten Zukunftstechnologien – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – bieten.
  • Nachhaltigkeit und Recycling: Entwicklung verbesserter LCA-Methoden und -Daten, ganzheitlicher Bilanzierungsansätze (technische, ökonomische, ökologische, politische,
    gesell­schaftliche Zusammenhänge) und effizienter Verfahren für das hochwertige Recycling von Leichtbaumaterialien.
  • Innovative Konstruktionsprinzipien: Einsatz neuer Konstruktionsprinzipien (z. B. Bionik, Einsatz additiver Fertigung) sowie funktionsintegrierter Leichtbau und Systemlösungen zur Bauteiloptimierung, Serientauglichkeit neuer Konstruktionsprinzipien, Einsparung von Kosten und Optimierung des Fertigungsaufwands.

2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien: Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren und Materialien, die eine Einsparung von Treibhausgasemissionen bzw. eine Bindung von CO2 unterstützen und somit zu einer emissionsarmen Industrie beitragen.

3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution: Entwicklung von Verfahren zur Einsparung von Ressourcen (möglichst schon beim Design), zur vermehrten Nutzung bionischer Strukturen, die mehrmalige Verwendung von Ressourcen und die Substitution von treibhausgas­intensiven Ressourcen.

4. Demonstrationsvorhaben: Einzel- und Verbundprojekte, die eine Technologie im industrieorientierten Umfeld testen sowie Pilotanlagen, die den realen Einsatz eines System-Prototyps demonstrieren. Dabei sollen sich die Förderungen thematisch in die Förderlinie eins, zwei oder drei einsortieren.

5. Standardisierung: Projekte zur Standardisierung von (hybriden) Leichtbau-Materialien und – Technologien, Entwicklungen von standardisierten Mess- und Prüfmethoden für neue Leichtbau-Materialien und für die Automatisierung von Prozessen, Projekte zur Datenerhebung, -prüfung und -bereitstellung in entsprechenden Datenbanken, vorbereitende Aktivitäten für Normen, Standardisierung und Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Zertifizierung). Dabei sollen sich die Förderungen thematisch in die Förderlinie eins, zwei oder drei einsortieren.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitionskosten sowie Kosten für Unteraufträge, die für Unternehmen mit bis zu 80 % gefördert werden.

Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 15 Seiten eingereicht wird.

Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Termine zur Vorlage von Projektskizzen sind der 01. April und 01. Oktober.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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