KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren

 

3. Februar 2021
Förderung Autonomes Fahren

Im Fokus der Förderung stehen Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in den Gebieten Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing.

Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung.

Neben innovativen KMU-Einzelvorhaben werden synergetische Verbundvorhaben zur industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen gefördert.

So werden Entwicklungsleistungen unterstützt, die deutliche Innovationssprünge über den Stand der Technik hinaus ermöglichen und neue Marktchancen eröffnen.

 

Was wird gefördert?

Einzelvorhaben eines KMU sowie Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU als Initiator und Koordinator in den Themenfeldern Elektronik, autonomen Fahren und High Performance Computing.

Risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und High Performance Computing mit sichtbarem Anwendungsbezug.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • KMU als Initiator, Koordinator und/oder Projektpartner
  • Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (< 1.000 Mitarbeitende & < 100 Mio. € Umsatz)
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projekt­bezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unter­auf­träge. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 60 % gefördert.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungs­fähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Die Termine zur Vorlage von Projektskizzen sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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