Hier finden Sie schnell und unkompliziert Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer Dienstleistung im Allgemeinen sowie zu den beiden Themenbereichen Zuschüsse und Zulage für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Nutzen Sie unsere Expertise als erfahrene Innovations- und Förderberatung.
PFIF Dienstleistung
Externe Unterstützung bei Fördervorhaben - ja oder nein?
Es gibt eine Vielzahl an Förderprogrammen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Ländern, Bund und EU. Bei der Auswahl des individuell für Sie passenden Programms, der Beantragung und Abwicklung von Förderprojekten ist Expertenwissen von immenser Bedeutung. Dies hilft bei der Auswahl des "richtigen" Förderprogramms, steigert die Erfolgsaussichten auf Bewilligung des Antrags, reduziert den bürokratischen Aufwand im Unternehmen und sorgt für eine korrekte, prüfungsgerechte Abwicklung zur Vermeidung späterer Rückzahlungen.
Die große Herausforderung und Möglichkeit zur Optimierung der Förderhöhe in Ihrem Unternehmen liegt in der Projektierung der Förderung, insbesondere der Auswahl und Definition sowie Beschreibung der Projekte und Kostenzuordnung. Dies kann optimal nur von der technischen/fachlichen Seite aus erfolgen.
Hier bietet sich die Unterstützung spezialisierter und erfahrener Förderberater an, die die förderspezifischen Rahmenbedingungen kennen.
Was bringt uns ein Förderberater, wenn unser Forschungspartner den Antrag schreibt?
Viele Universitäten oder Fachhochschulen bieten an, Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen. Dabei konzentrieren sich die Forschungspartner naturgemäß auf die wissenschaftlichen und fachlichen Aspekte im Projekt.
Dadurch entstehen oft Projekte, in denen weder die Vermarktungsperspektiven noch die in Ihrem Unternehmen umsetzbaren Arbeiten optimal berücksichtigt wurden. Zudem muss sich die Unterstützung des Forschungspartners oft auf die inhaltliche Antragsstellung beschränken: Die kaufmännische Expertise und auch die Erfahrung in der Projektkonzeption, die ein erfahrener Berater einbringt, fehlt den allermeisten Wissenschaftlern.
Kann nicht auch unser Steuerberater die Forschungszulage beantragen?
Natürlich kann Ihr Steuerberater die Forschungszulage beantragen. Die FuE-Vorhaben müssen allerdings von der technischen Seite her betrachtet und optimal projektiert werden: Welche Projekte gibt es im Unternehmen? Welche sind technisch förderbar? Welche davon sind besser für Zuschüsse geeignet? usw.
Die Gesamtförderung kann deutlich gesteigert werden, wenn eine detaillierte Analyse Ihrer Projektideen bezüglich aller Fördermöglichkeiten (auch in klassischen Zuschussprogrammen) erfolgt. Die klassische Zuschussförderung hat oft Faktor 3 - 4 höhere Förderquoten als die Forschungszulage. Das erfordert viel Spezialwissen und kann meist nicht von einem Controller oder Ihrem Steuerberater geleistet werden.
Die Erfahrung zeigt, dass eine erfahrene Fördermittelberatung wie PFIF die Höhe der Förderung optimieren, Kürzungen vermeiden und Sie erheblich intern entlasten kann.
Welche konkreten Leistungen bietet PFIF?
Wir betreuen und unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Fördermöglichkeiten sowie der konkreten Beantragung und Abwicklung von FuE-Projekten in verschiedensten Förderprogrammen. Unsere Fördermittelberater stehen Ihnen von der ersten Idee und der Konzeptionsphase bis hin zur Abgabe des Abschlussberichts sowie einer etwaigen Projektprüfung zur Seite. Ihr Team kann sich auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren.
In enger Zusammenarbeit bereiten wir Ihnen Antragsunterlagen, Zahlungsanforderungen, Zwischen- und Abschlussberichte vor. Alle Unterlagen erhalten Sie unterschriftsreif nebst Instruktionen zum weiteren Vorgehen.
Wir haben unseren Förderantrag alleine gestellt. Unterstützen Sie uns auch nur bei der Abwicklung?
Gerne betreuen und unterstützen wir Sie mit unserem Expertenwissen in der optimalen Förderung auch bei der Abwicklung von Projekten, die Sie selbst beantragt haben.
Stellen Sie uns einfach sämtliche Unterlagen zum Projektantrag sowie den Zuwendungsbescheid zur Verfügung. Wir übernehmen das Projektcontrolling und erstellen für Sie die zur Abwicklung notwendigen Unterlagen - selbstverständlich zu einem dem geringeren Aufwand angepassten Honorarsatz.
Wer betreut mein Projekt? Wechseln meine Ansprechpartner?
Ihr Förderprojekt wird für gewöhnlich von einem Team, bestehend aus einem technischen und einem kaufmännischen Fördermittelberater, betreut. Somit stehen Ihnen immer zwei gleichbleibende Ansprechpartner zur Seite, die Ihr Unternehmen und Ihr Innovationspotenzial von Projekt zu Projekt besser kennenlernen und verstehen. Ein Wechsel dieser Ansprechpartner ist in der Praxis sehr selten.
Sollten Ihre Ansprechpartner einmal nicht erreichbar sein, so steht Ihnen das gesamte PFIF-Team bei Fragen gerne zur Verfügung.
Was kostet mich die Unterstützung von PFIF?
Wir arbeiten erfolgsbasiert, das heißt, wir tragen das Risiko einer potenziellen Ablehnung Ihres Förderantrages mit. Wenn der Antrag von der Förderstelle abgelehnt wird, erhalten wir bei einer rein erfolgsabhängigen Vereinbarung kein Honorar.
Basierend auf dem erwarteten Betreuungsaufwand und dem Förderumfang ergibt sich unser Honorarsatz, der sich auf die tatsächlich erhaltenen Fördermittel bezieht. Je nach Förderprogramm – wenn beispielsweise aufwendige Vorphasen notwendig sind – werden zusätzlich erfolgsneutrale Beratungstage vereinbart.
Bei Interesse senden wir Ihnen gerne eine Mustervereinbarung bzw. ein individuelles Angebot zu.
Welche Leistungen umfasst die angebotene kostenfreie Erstanalyse?
Anhand einiger Basisinformationen zu Ihrem Unternehmen und dem geplanten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben analysieren unsere Fördermittelberater kostenlos und unverbindlich die grundlegende Förderfähigkeit Ihrer Idee und zeigen Ihnen verschiedene konkrete Fördermöglichkeiten auf. Die Erstanalyse erfolgt üblicherweise telefonisch. Eine Einschätzung der Förderfähigkeit ist uns oft schon in 15 bis 30 Minuten möglich. Bei Bedarf führen wir auch weitergehende Recherchen und Behördengespräche durch.
Ihre Informationen behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich.
Wir wünschen eine umfangreiche Förderanalyse, wie kann diese erfolgen?
Manchmal ist es sinnvoll, den gesamten Innovationsprozess vor Ort zu analysieren und genau passend für die einzelnen Bereiche Förderprogramme zu finden. Gerne prüfen unsere Fördermittelberater Ihre Projektideen und arbeiten gemeinsam mit Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Gesamtförderkonzept aus.
Diese umfangreiche Projektkonzeption und Förderanalyse kann unter Umständen (abhängig von Projekt und Unternehmensgröße) über einen Innovationsgutschein im Förderprogramm go-innovativ gefördert werden. PFIF ist in diesem Programm als vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) autorisiertes Beratungsunternehmen tätig. Für Ihre Innovationsberatung durch PFIF können 50 % der Kosten vom Ministerium übernommen werden.
Woher weiß ich, ob die Forschungszulage oder eine andere Fördermöglichkeit für mich günstiger ist?
Es gibt eine Vielzahl an interessanten Fördermöglichkeiten für Ihre FuE-Projekte. Trotz aller Vorteile der neuen Forschungszulage gilt es stets abzuwägen, ob eine Beantragung im Rahmen einer klassischen Projektförderung lukrativer ist.
In den bekannten Zuschussprogrammen können deutlich höhere Zuschussquoten beantragt und oft auch weitere Kostenblöcke, beispielsweise Materialkosten und Unteraufträge, je nach Förderprogramm sogar Investitionen über Abschreibungen, gefördert werden.
Mit unserer langjährigen Erfahrung als Fördermittelberatung kennen wir die verschiedenen Förderprogramme genau und setzen FuE-Zuschüsse und die neue steuerliche FuE-Zulage optimal ein.
Gerne prüfen unsere Förderberater die für Ihr Unternehmen und Forschungsvorhaben zugeschnittenen Fördermöglichkeiten im Rahmen unserer kostenfreien Erstanalyse.
FuE-Zuschüsse
Welche Fördermöglichkeiten habe ich konkret?
Dies hängt von Ihren Unternehmensdaten und dem geplanten Projekt (und natürlich den bereitstehenden Förderprogrammen) ab.
Länder, Bund und EU bieten eine Vielzahl verschiedenster öffentlicher Förderprogramme, die sich in ihren jeweiligen Rahmenbedingungen stark unterscheiden. Oft gibt es dabei auch zeitlich befristete thematische Ausschreibungen, die inFrage kommen können.
Kleine und mittelständische Unternehmen, die innerhalb von maximal 3 Jahren eine möglichst marktnahe Technologie entwickeln wollen, können ihren Antrag im themenoffenen Zuschussprogramm Zentrales Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM) platzieren. In diesem Förderprogramm werden sowohl Einzel- als auch Kooperationsprojekte gefördert. Aufgrund der relativ schnellen Bewilligungszeit von ca. 3 Monaten sowie den überschaubaren Personalaufwänden (1 - 2 Vollzeitstellen über die gesamte Laufzeit), eignet sich diese Förderung besonders für dringende bzw. aktiv vom Markt geforderte Projekte in Unternehmen bis 500 Mitarbeitenden. Unter Umständen ist auch die Förderung von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigten möglich.
Für ambitionierte Projekte zum Ausbau der Alleinstellungsmerkmale wurde ein Förderprogramm mit verschiedenen Schwerpunkten explizit für KMUs geschaffen: KMU-innovativ. Aufgrund der längeren Antrags- und Bewilligungszeit von ca. 6 - 9 Monaten sowie den höheren Personalaufwänden (2 - 4 Vollzeitstellen über die gesamte Laufzeit) eignen sich diese Projekte besonders für langfristige, strategische Projekte.
Größere Unternehmen, die in den auf KMU zugeschnittenen Förderprogrammen nicht berücksichtigt werden, können spezialisierte Projektförderungen nutzen. Diese werden jedoch meist sehr themenspezifisch und oft nur zeitlich begrenzt ausgeschrieben. Es kann somit 6 - 12 Monate dauern, bis es ein geeignetes Zuschussprogramm gibt. Ferner verlangen die meisten Ausschreibungen Kooperationsprojekte mehrerer Partner. Die Förderung ist dadurch meist nur für langfristige, strategische Entwicklungen geeignet.
Bei hohen Entwicklungsaufwänden lohnt sich die Beantragung der 2020 veröffentlichten neuen Forschungszulage.
Gerne prüfen unsere Förderberater die für Ihr Unternehmen und Forschungsvorhaben zugeschnittenen Fördermöglichkeiten im Rahmen unserer kostenfreien Erstanalyse.
Welche Kosten werden gefördert?
Oft werden Ihre unternehmensinternen Personalkosten bevorzugt gefördert.
Im ZIM-Programm werden beispielsweise projektbezogene Personalkosten mit einem 100 % Zuschlag für alle übrigen projektbezogenen Kosten gefördert.
Im Förderprogramm KMU-innovativ sowie den Projektförderungen werden neben den reinen projektbezogenen Personalkosten auch übrige Kosten für Material und Investitionen sowie Reisekosten berücksichtigt.
Gibt es eine Mindestgröße für Unternehmen, die einen Antrag stellen möchten?
Obwohl in der Förderrichtlinie keine Mindestgröße für ein antragstellendes Unternehmen festgelegt ist, ist ein Förderantrag unserer Erfahrung nach erst ab einer Unternehmensgröße von ca. 5 Beschäftigten sinnvoll.
Die Fördermittel beziehen sich im Wesentlichen auf die im Projekt anfallenden Personalkosten. Da das Tagesgeschäft Ihres Unternehmens parallel zum Förderprojekt sichergestellt sein muss, kann nur ein kleinerer Teil der gesamten Personalkapazität für ein Förderprojekt eingeplant werden. Für sehr kleine Unternehmen lohnt sich daher der Aufwand für die erzielbaren Fördersummen in der Regel nicht.
Wie lange dauert die Antragstellung? Wann kann ich mit dem Projekt starten?
Das hängt grundsätzlich vom konkreten Förderprogramm ab, in dem das Projekt platziert werden soll. Zwischen 4 Wochen und 12 Monaten Vorlaufspanne ist in Förderprogrammen alles möglich.
In Programmen wie dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist die Antragsstellung jederzeit möglich. Wird dann auf eigenes Risiko direkt nach der Antragsstellung begonnen, vergehen unter Umständen zwischen erster Antragsbesprechung und Projektstart nur 4 bis 6 Wochen.
In anderen Programmen müssen bestimmte Stichtage beachtet und ein mehrstufiges Antragsverfahren durchlaufen werden. Da in diesen Programmen meist erst nach der Bewilligung begonnen werden kann, entstehen Vorlaufzeiten zwischen 6 und 12 Monaten.
Die Forschungszulage kann auch für bereits begonnene Projekte beantragt werden.
Können die bewilligten Fördermittel während der Projektlaufzeit aufgestockt werden?
Grundsätzlich können bewilligte Fördermittel nicht aufgestockt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Kosten im Projekt untereinander umwidmen zu lassen. Eingeplante Personalkosten können so beispielsweise zugunsten von Aufträgen an externe Dritte reduziert werden.
Eine tatsächliche Erhöhung der bewilligten Fördermittel ist lediglich im ZIM-Programm “Leistungen zur Markteinführung” möglich.
Projektmitarbeitende haben eine Gehaltserhöhung erhalten. Kann diese berücksichtigt werden?
Dies hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gilt das Gehalt zum Zeitpunkt der Antragstellung ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und umsatz- und/oder gewinnabhängige Zuschläge als Berechnungsbasis für die Förderung. Auch andere in unregelmäßiger Höhe oder nicht monatlich gezahlte Lohn- und Gehaltsbestandteile können nicht berücksichtigt werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Arbeitgeberanteile zu vermögenswirksamen Leistungen und zur betrieblichen Altersvorsorge werden angerechnet.
Gehaltserhöhungen werden im laufenden ZIM-Projekt nicht berücksichtigt.
In anderen Förderprogrammen (z. B. Projektförderungen des BMBF oder auch der Forschungszulage) werden die tatsächlichen Gehälter und damit auch Gehaltserhöhungen berücksichtigt.
Ein Projektmitarbeitender verlässt das Unternehmen. Was passiert mit den kalkulierten Projektstunden?
In einigen Förderprogrammen, z. B. ZIM, muss der Projektträger grundsätzlich über jegliche Änderungen des Projektteams informiert werden. Sollte ein Mitarbeitender das Team verlassen, so können die für sie/ihn eingeplanten Projektarbeitsstunden von den restlichen Projektmitarbeitenden übernommen werden, sofern entsprechende Qualifikationen vorliegen. Weiterhin ist es möglich, einen oder mehrere neue Mitarbeitende in das Projektteam aufzunehmen.
Im Rahmen unserer Dienstleistung prüfen unsere kaufmännischen Förderberater, ob entsprechende Mitteilungen notwendig sind und arbeiten die entsprechenden Änderungsunterlagen für Sie aus.
Wir haben Kurzarbeit angemeldet. Können wir dennoch Arbeitsstunden für Förderprojekte abrechnen?
Ja, trotz Kurzarbeit können die Stunden in laufenden Förderprojekten abgerechnet werden (falls keine 100 % Kurzarbeit vorliegt). Bitte stellen Sie sicher, dass sich die in Förderprojekten abgerechneten Arbeitsstunden nicht mit der Kurzarbeit überschneiden und dass die angefallenen Personalkosten zu diesen Stunden ausschließlich durch Sie als Zuwendungsempfänger finanziert werden (d. h. keine Doppelförderung vorliegt).
Was passiert bei einem vorzeitigen Abbruch eines Forschungsprojektes durch Anmeldung eines Insolvenzverfahrens?
Bei einem vorzeitigen Abbruch eines Forschungsprojektes durch Anmeldung eines Insolvenzverfahrens muss der Projektträger unverzüglich informiert werden. Bis zur Anmeldung des Insolvenzverfahrens können die Kosten im Projekt aber weiterhin abgerechnet werden, wenn eine korrekte Beendigung der Förderung erfolgt.
Wir möchten unser neu entwickeltes Produkt auf den Markt bringen. Gibt es hier spezielle Fördermöglichkeiten?
Ja, das BMWK bietet im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine zusätzliche Förderung von ergänzenden Leistungen zur Markteinführung an. Fördergegenstand sind Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienstleistungen und Messeauftritte. Diese Förderung ist jedoch nur möglich, wenn das Projekt zuvor bereits in ZIM in der FuE-Phase gefördert wurde.
Gerne lassen wir Ihnen bei Interesse weitere Informationen zukommen und beraten Sie individuell.
Kann ich mein Software-Projekt fördern lassen?
Die Forschungsförderung ist grundsätzlich branchenoffen – Softwareentwicklung ist dementsprechend natürlich auch förderbar.
Hier kommt es jedoch auf die Inhalte und die richtige Formulierung an – denn Ihre Entwicklung muss den Stand der Technik im Software-Bereich übertreffen. Im Antrag klar herausgearbeitet werden, in welchen Aspekten Ihre Software-Entwicklung diese Kriterien erfüllt.
Erhöhen Sie Ihre Bewilligungschancen durch die Einbindung von PFIF als Fördermittelberatung. Gerne senden wir Ihnen bei Interesse ein unverbindliches Beratungsangebot zu.
Was versteht man unter verlorenen Zuschüssen?
Als verlorene Zuschüsse werden Subventionen des Staates, die nicht zurückzuzahlen sind, bezeichnet. So entsprechen beispielsweise die Zuschüsse des ZIM-Programms dieser Definition.
Was bedeutet De-minimis-Erklärung bzw. De-minimis-Beihilfe? Fallen die Zuschuss-Programme darunter?
Fördermittel dürfen nicht zu wettbewerbsverzerrenden Wirkungen führen. Dies wird vor allem bei Förderungen befürchtet, die sehr marktnah sind. Sie werden dann in der Richtlinie bzw. Ausschreibung und Bescheid speziell als De-minimis-Beihilfe deklariert. Hier gibt es eine Obergrenze von 200.000 €, die ein Unternehmen innerhalb von 3 Jahren maximal erhalten darf.
Im Allgemeinen sind die FuE-Förderprogramme wie ZIM, KMU-innovativ etc. aber keine De-minimis-Beihilfe.
FuE-Zulage
Was ist der Unterschied zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen und der Forschungszulage?
Im Gegensatz zu den Zuschüssen für FuE-Projekte (beispielsweise im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM und KMU-innovativ) ist die Forschungszulage nicht steuerpflichtig. Die Forschungszulage wird mit Ihrer Ertragsteuer verrechnet und ist somit ein ergebnisneutraler Posten. Die Zuschüsse für FuE-Projekte sind hingegen als sonstige Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen und somit ergebniswirksam und über das Periodenergebnis entsprechend zu versteuern.
Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass Sie die Forschungszulage jährlich auch rückwirkend beantragen können, Zuschüsse müssen i.d.R. vor Projektbeginn beantragt und oft auch bewilligt sein.
Weitere grundsätzliche Unterschiede liegen im Beantragungsverfahren.
Welche Kriterien muss mein Unternehmen erfüllen, um einen Antrag stellen zu können?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen können unabhängig ihrer Größe und Gewinnsituation die Forschungszulage beantragen. Eine Antragstellung ist sogar in einer Verlustphase möglich, wenn keine Steuern gezahlt werden. In diesem Fall wird die Differenz der angesetzten Steuer und der festgesetzten Forschungszulage ausgezahlt. Unternehmen in Schwierigkeiten i. S. der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) sind allerdings von der Förderung ausgenommen.
Im Falle der Auftragsforschung sind die Auftraggeber anspruchsberechtigt (nicht die FuE-Dienstleister, die als Auftragnehmer für andere Unternehmen FuE-Aufgaben durchführen).
Welche Projekte werden als förderfähig eingestuft?
Begünstige FuE-Tätigkeiten müssen einer oder mehrerer der Kategorien der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung (nicht Produktmodifikation oder Markteinführung) zugeordnet werden können.
Gleichzeitig müssen gemäß Frascati-Handbuch die nachfolgenden fünf Kernkriterien erfüllt werden. Begünstigte Vorhaben müssen
- auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
- auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen (schöpferisch),
- in Bezug auf das Endergebnis ungewiss sein,
- zu Ergebnissen führen, die reproduziert werden können (übertragbar und/oder reproduzierbar),
- einem Plan folgen und budgetiert sein (systematisch).
Es sind sowohl Einzelvorhaben, Verbundvorhaben (Kooperationen mit anderen Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstituten etc.) als auch Unteraufträge förderbar.
Gerne prüfen unsere Förderberater im Rahmen unserer kostenfreien Erstanalyse, ob Ihre Projektidee den Kriterien entspricht und ein Antrag auf Forschungszulage gestellt werden kann.
Was wird unter Grundlagenforschung, industrieller Entwicklung und experimenteller Entwicklung verstanden?
Gemäß Frascati-Handbuch werden die förderbaren Kategorien wie folgt beschrieben:
- Grundlagenforschung (Elementarwissen)
Experimentelle oder theoretische Tätigkeiten, die vorwiegend zum Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit dienen. - Industrielle Forschung (anwendungsbezogen)
Hierzu zählt das planmäßige und kritische (Er-) Forschen mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erreichen (z. B. mittels laborhafter Versuchsanordnung und Umgebungen mit simulierten Schnittstellen für die Validierung der technologischen Grundlagen). - Experimentelle Entwicklung (produktbezogen)
Diese Entwicklung dient dem Erwerb, der Kombination, der Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel ist es, neue oder verbesserte Produkte, Dienstleitungen oder Verfahren zu entwickeln. Ebenso Bestandteil ist die Entwicklung und der Bau von (ggf. sogar kommerziell nutzbaren) Prototypen, Demonstrationsanlagen, Pilotlinien zur Erprobung und Validierung neuer oder besserer Produkte, Dienstleitungen oder Verfahren unter realen oder vergleichbaren Einsatzbedingungen
Wie hoch sind die Förderquote und -höhe?
Die Förderquote und -höhe liegen bei:
- 25 % der förderfähigen Personalkosten und ansetzbaren Auftragskosten
- pro Jahr und Firma sind aktuell max. 4 Mio. € Kosten, d. h. max. 1.000.000 € Zulage möglich
Welche Kosten werden konkret gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
- Lohnsteuerpflichtige Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden, bezogen auf den Aufwand in den förderfähigen Projekten inklusive des steuerfreien Arbeitgeberanteils für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers.
- Eigenleistungen des Unternehmers (Einzelunternehmer, ggf. Gesellschafter) mit max. 40 €/h.
- 60 % der Kosten für in Auftrag gegebene FuE-Vorhaben. Bei einer Förderquote von 25 % bedeutet dies für Sie als Auftraggeber, dass rechnerisch 15 % der Kosten rückerstattet werden.
Ist ein Forschungsauftrag ins Ausland förderfähig?
Ja, der Auftragnehmer muss seinen Sitz jedoch in der EU oder einem EWR-Staat (Island, Lichtenstein, Norwegen) haben.
Ist das Projektmanagement im Rahmen der Forschungszulage förderfähig?
Nein, es sind nur die Aufwendungen förderfähig, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten betreffen.
Welche Tätigkeiten sind nicht förderfähig?
Bereits in anderen Programmen geförderte FuE-Aufwände sind von der Förderung ausgeschlossen (insbesondere müssen die FuE Stunden sauber abgegrenzt werden).
Auch die marktnahen Tätigkeiten sind nicht förderfähig. Dazu zählen routinemäßige, regelmäßige Modifikationen bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ohne wesentliche Verbesserung und Veränderung derselben sowie die marktseitige Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Auch Maschinen sowie Anlagen, deren Funktionsweise bekannt und erprobt ist (auch bei Ersteinsatz), sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso sind Tätigkeiten bezüglich der Null-Serie und der Qualitätssicherung nicht förderfähig.
Wann kann ich einen Antrag stellen? Gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Sie können die neue Forschungszulage bereits vor Projektbeginn, während der Projektlaufzeit oder sogar nach Projektende beantragen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Forschungszulage nur für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beansprucht werden kann, die nach dem 01.01.2020 begonnen wurden.
Für die betreffenden Projekte müssen Sie zunächst eine Bescheinigung beantragen. Die Forschungszulage wird dann für die bescheinigten Projekte nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem das FuE Projekt stattgefunden hat bzw. in dem die Kosten entstanden sind, beim zuständigen Finanzamt beantragt.
Ein Antrag kann bis zu vier Jahre nach Entstehung des Anspruches gestellt werden.
Wie läuft die Beantragung ab?
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Im ersten Schritt ist ein Antrag auf die Erteilung einer Bescheinigung bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)“ zu stellen. Der Anspruch auf Gewährung der Forschungszulage, d. h. anschließende Auszahlung oder Anrechnung, hängt von der Feststellung ab, ob ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt.
Der eigentliche Antrag auf die Zulage wird dann in einem zweiten Schritt, nach erteilter Bescheinigung, bei dem für die Besteuerung des entsprechenden Unternehmens zuständigen Finanzamt gestellt.
Dieser Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Formular elektronisch zu stellen und erfolgt unabhängig von der Steuererklärung. Es ist nicht erforderlich, dass dem Finanzamt bereits eine Steuererklärung für das (Wirtschafts-)Jahr, für das die Forschungszulage beantragt wird, vorliegt.
Was muss ich bei der Dokumentation meiner Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beachten?
Die geleistete Arbeit eines Arbeitnehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben muss sowohl von KMU als auch von Großunternehmen klar nachvollziehbar dokumentiert werden. Damit sind laufende Aufzeichnungen zwingend notwendig und zu führen, die eindeutig und gleichsam zeitnah die ausgeführten Arbeitsstunden belegen. Insbesondere bereits in anderen Programmen geförderte FuE-Aufwände müssen sauber abgegrenzt werden.
Die Aufzeichnungen können sowohl in elektronischer als auch in Papierform erfolgen.
Wann erhalte ich die Auszahlung der Forschungszulage?
Die festgesetzte Forschungszulage wird mit Ihrer Steuerschuld aus der nächsten noch offener Ertragssteuerveranlagung verrechnet. Existiert ein verbleibender Zulagenbetrag, wird dieser ausgezahlt.
Eine direkte Auszahlung der Zulage erfolgt somit nur dann, wenn Sie keine oder nur wenig Steuern gezahlt haben. Ansonsten reduziert sich Ihre Steuerschuld entsprechend.
Dabei wird die Forschungszulage im Rahmen der nächsten Veranlagungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Anrechnung auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer berücksichtigt. Sie wird also nicht sofort nach der Festsetzung ausgezahlt.
Ist eine Kumulierung mit anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen möglich?
Die Kumulierung der Forschungszulage für ein Vorhaben mit anderen Fördermitteln ist zulässig. Eine Doppelförderung der gleichen Kosten ist dabei allerdings auszuschließen.
Das bedeutet: Wenn Personalkosten Ihres FuE-Projektes bereits in einem Zuschussprogramm, beispielsweise dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), gefördert werden, kann dafür keine Forschungszulage mehr in Anspruch genommen werden.