Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat die Förderfähigkeit Ihres FuE-Projektes bescheinigt. Nun geht es
an die Kostenabrechnung und Erstattung beim Finanzamt.
Die Förderquote beträgt 25 % Ihrer Personalkosten in
Forschung und Entwicklung, aber auch Unteraufträge können gefördert werden.
Pro Jahr können Sie bis zu 1 Mio. € Forschungszulage erhalten – wichtige Liquidität zur Stärkung Ihres Unternehmens.
[MÖGLICHE ÄNDERUNGEN DURCH DAS WACHSTUMSCHANCENGESETZ]
Mit dem neuen Wachstumschancengesetz sind unter anderem folgende Neuerungen geplant, diese müssen allerdings noch final geprüft und verabschiedet werden.
Mögliche Neuerungen:
- Die Förderquote bleibt bei 25 %.
- Die maximale Bemessungsgrundlage könnte von € 4 Mio. auf € 12 Mio. pro Jahr steigen.
- Die mögliche Forschungszulage könnte sich ab dem 31.12.2023 auf bis zu € 3 Mio. pro Jahr erhöhen.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten von einer Erhöhung der Forschungszulage um 10 % profitieren, sodass sie bis zu 35 % beantragen können.
Bei der vorschriftsmäßigen Dokumentation und Abrechnung der maximal möglichen Kosten gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die möglichen neuen Regelungen durch das Wachstumschancengesetz.
Welche? Das erfahren Sie im aktuellen PFIF-Webinar!
- Freshup und Hintergrundwissen zur Forschungszulage
- Hinweise zur Identifikation des Antragstellers
- Praxistipps zur Abrechnung und Dokumentation