Warum Sie die Forschungszulage für Ihr Unternehmen beantragen sollten | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Warum Sie die Forschungszulage für Ihr Unternehmen beantragen sollten

Warum Forschungszulage beantragen

Führen Sie derzeit innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch? Dann nutzen Sie die Forschungszulage zur Stärkung der Innovationskraft Ihres Unternehmens.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von FuE gilt rückwirkend ab 2020. Seit April 2021 können nun Anträge zur Abrechnung der Forschungszulage bei den Finanzämtern eingereicht werden.

Im Rahmen des Forschungszulagengesetzes werden FuE-Personalkosten der Mitarbeitenden (auch Geschäftsleitung und leitende Angestellte) und Kosten der Auftragsforschung gefördert.

  • Wer kann die Forschungszulage nutzen?
  • Wie hoch ist die mögliche Zulage?
  • Wie kann ich die Zulage beantragen?

Die Antworten auf diese Fragen und weitere spannende Inhalte finden Sie im aktuellen PFIF-Whitepaper.

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Sie haben sich schon über die Forschungszulage informiert und möchten wissen, ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist?

Kein Problem. Nutzen Sie den Quick-Check in unserem Whitepaper. Mit nur drei kurzen Fragen können Sie selbst binnen weniger Minuten eine Vorabprüfung durchführen.