Forschungszulage: Prüfungen und Rückforderungen vom Finanzamt | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Forschungszulage: Prüfungen und Rückforderungen vom Finanzamt

 

Forschungszulage Rückforderung

Für die Anträge auf Abrechnung der Forschungszulage sind die lokalen Finanzämter zuständig. Fehler in der Beantragung und Abrechnung können zu Rückforderungen der Zulage führen.

Mit PFIF an Ihrer Seite müssen Sie Prüfungen und Rückforderungen vom Finanzamt nicht fürchten. Wir haben bereits erste Audits begleitet und unsere interne Steuerberaterin sorgt für eine korrekte Abrechnung Ihrer Zulage.

Profitieren Sie von unserem Erfahrungswissen. Im aktuellen PFIF-Whitepaper haben wir wertvolle Informationen und Tipps für Sie zusammengestellt.

Über die Forschungszulage können Sie Ihre Steuern reduzieren oder sogar Auszahlungen erhalten. Die zusätzliche Liquidität von bis zu 1 Mio. € pro Jahr ermöglicht Ihnen weiteres Unternehmenswachstum und eine Sicherung des Standortes in Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb.

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Sie nutzen die Forschungszulage zur finanziellen Entlastung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte noch nicht?

Ihre Förderexperten bei PFIF unterstützen Sie kompetent bei der erfolgreichen Beantragung und korrekten Abrechnung Ihrer Forschungszulage.