Die Photonik nimmt als wichtiges Zukunftsfeld eine Schlüsselrolle in der Hightech-Strategie der Bundesregierung ein. Innovationen auf diesem Gebiet sichern Arbeitsplätze und den Lebensstandard in der Zukunft.
Besonderes Augenmerk wird auf den Beitrag der Projektergebnisse zur Lösung aktueller, gesellschaftlich relevanter Fragestellungen gelegt. Die Förderung ist innerhalb der Bereiche Photonik und Quantentechnologie themenoffen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden technologieübergreifende und anwendungsbezogene FuE-Vorhaben. Die Projektergebnisse sollen wirtschaftlich verwertbar sei und somit die Marktposition des beteiligten KMU stärken.
Adressiert werden unter anderem die Themenbereiche:
- Photonik in der Produktion, Kommunikation, Medizintechnik und Lebenswissenschaften
- Optische Messtechnik, Sensorik, Komponenten und Systeme
- Beleuchtungs- und Displaytechnologie
- Organische Elektronik
- Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung, Simulation und Computing sowie für Kommunikation
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.
Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Projektskizzen können jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.

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